Seiteninhalt
Ratsinformation
24.01.2003 - 4.5 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Claudia Pöt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.01.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie ist gewährleistet, dass alle Hundehalter in der Stadt Marburg Hundesteuer an die Stadt abführen, und wie ist geregelt, dass alle Hundebesitzer ihre Tiere anmelden?
Es antwortet Oberbürgermeister Möller.
Die
Melde- und Steuerpflicht für alle Hundehalter ist in der Satzung über die
Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Marburg vom
02.12.1998 geregelt.
Danach
ist jeder Hundehalter verpflichtet, seine im Stadtgebiet gehaltenen Hunde innerhalb
von zwei Wochen schriftlich anzumelden und die daraufhin mit Bescheid
festgesetzte Hundesteuer zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen an die Stadt zu
zahlen.
Die
Überwachung der Zahlungseingänge erfolgt durch die Stadtkasse. Von dort
erfolgen ggf. Vollstreckungsmaßnahmen, falls die festgesetzte Hundesteuer nicht
gezahlt wird.
Durch
Presseinformationen werden die Hundehalter von Zeit zu Zeit immer wieder an
ihre Pflichten erinnert. Eine Gewähr, dass wirklich alle Hundehalter Ihren
Verpflichtungen nachkommen, gibt es jedoch nicht. Hierzu wäre erforderlich,
dass alle Haushalte im gesamten Stadtgebiet ständig durch
Außendienstmitarbeiter kontrolliert würden. Die Stadt Marburg verfügt jedoch
nicht über das hierfür notwendige Personal, so dass sie weitgehend auf die
Ehrlichkeit und Gesetztestreue der Hundehalter angewiesen ist.
Selbstverständlich
wird die Ehrlichkeit und Gesetzestreue unterstützt mit punktuellen Kontrollen
und Stichproben durch den Außendienst des Ordnungsamtes. Gelegentlich erhält
die Stadt auch Kenntnis von nicht versteuerten Hunden, wenn sich verärgerte
Nachbarn über durch Hunde verursachte Belästigungen beschweren.
Es
ist aber unvermeidlich, dass immer wieder einmal Hunde „schwarz“ gehalten
werden.
In
der Vergangenheit wurde deshalb auch versucht, durch den Einsatz von
ABM-Kräften alle Hundehalter zu erfassen. Der Erfolg war allerdings nicht so
überzeugend, dass sich eine regelmäßige Wiederholung solcher Maßnahmen
aufdrängen würde.
Die
bei der letzten Aktion vor einigen Jahren vom Ordnungsamt zur Kontrolle in der
Kernstadteingesetzten ABM-Kräfte meldeten fast ausschließlich Hundehalter, die
ihre Hunde bereits versteuert hatten.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen