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Ratsinformation
29.01.2021 - 16 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg - ...
Für den Bebauungsplanentwurf Nr. 6/17 „Ehemaliges Hauptpostareal zwischen Eisenstraße und Zimmermannstraße“ mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a Abs. 2 und § 13 Abs. 2 und 3 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.