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Ratsinformation
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29.01.2021 - 30.6 Antrag der Fraktion B90/Die Grünen betr. Laubbl...
Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest den Bericht von der Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr. Der Antrag wurde im Ausschuss geändert. Der geänderten Fassung empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich die Annahme.
Stadtverordnetenvorsteherin Wölk ruft den Antrag in der geänderten Fassung auf und die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen,
- ob und inwieweit die Betriebszeiten der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung durch eine kommunale Satzung dahingehend einzuschränken sind, dass die Nutzung von Laubbläsern in reinen, allgemeinen oder besonderen Wohngebieten sowie in Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten, nur stundenweise möglich sind,
- wie eine Nutzung von Laubbläsern im Stadtgebiet mit umweltschonenden und leiseren Geräten sichergestellt werden kann.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen