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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.04.2021 - 9 Bildung von Ausschüssen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Stadtverordnetenversammlung fasst unter Berücksichtigung der unter TOP 8 beschlossenen Änderungen der Geschäftsordnung folgende Beschlüsse:

 

  1. Gemäß § 12 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung in Verbindung mit §§ 55 und 62 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) werden folgende Ausschüsse gebildet:
  • Wahlvorbereitungsausschuss
  • Haupt- und Finanzausschuss

 

  1. Die Ausschüsse bestehen aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern.

 

  1. Die Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen 62 Ziff. 2 HGO). Hierfür werden die Ausschussmitglieder der Stadtverordnetenvorsteherin von den Fraktionen schriftlich benannt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

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selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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andere Verantwortlichkeit
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