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Ratsinformation
23.04.2021 - 9 Bildung von Ausschüssen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 23.04.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:48
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Vorlage:
-
VO/0006/2021 Bildung von Ausschüssen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung fasst unter Berücksichtigung der unter TOP 8 beschlossenen Änderungen der Geschäftsordnung folgende Beschlüsse:
- Gemäß § 12 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung in Verbindung mit §§ 55 und 62 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) werden folgende Ausschüsse gebildet:
- Wahlvorbereitungsausschuss
- Haupt- und Finanzausschuss
- Die Ausschüsse bestehen aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern.
- Die Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen (§ 62 Ziff. 2 HGO). Hierfür werden die Ausschussmitglieder der Stadtverordnetenvorsteherin von den Fraktionen schriftlich benannt.