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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.04.2021 - 10 Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversamm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes fragt die Stadtverordnetenvorsteherin, ob das Wort zu der Vorlage gewünscht wird. Dies ist nicht der Fall.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

 

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  1. Die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg und die Wahlen der 25 Ortsbeiräte in den Ortsbezirken der Universitätsstadt Marburg am 14. März 2021 werden für gültig erklärt (§ 26 Abs. 1 Ziffer 4 Kommunalwahlgesetz; KWG). Die in § 26 Abs. 1 KWG unter Nr. 1 bis 3 genannten Fälle liegen nicht vor.

 

  1. Der Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung wird als unbegründet zurückgewiesen.

 

  1. Der Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Dagobertshausen wird als unzulässig zurückgewiesen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
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Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
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