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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.04.2021 - 11 Gültigkeit der Wahl des Ausländerbeirats in der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auch zu dieser Vorlage wird das Wort nicht gewünscht.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst nach Aufruf durch die Stadtverordnetenvorsteherin folgenden Beschluss:

 

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Die Wahl des Ausländerbeirats der Universitätsstadt Marburg am 14. März 2021 wird für gültig erklärt (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG). Die in § 26 Abs. 1 KWG unter Nr. 1 bis 3 genannten Fälle liegen nicht vor.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

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