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Ratsinformation
18.02.2003 - 3 Bauleitplanung der Stadt Marburg;*Stadträumlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di., 18.02.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Der
Stadtverordnete Musket bringt als Tischvorlage den folgenden Antrag von Bündnis
90/Die Grünen und SPD ein.
Tischvorlagevorlage zum
Tagesordnungspunkt 3:
Bauleitplanung
der Stadt Marburg:
„Stadträumliches Strukturkonzept zum Zentrum für soziale
Psychiatrie in Marburg“
Antragsteller: Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Der
Ausschuss möge beschließen:
1. Die
Vorlage VO/0843/2002 wird zur Stadtverordnetenversammlung im Mai zur Abstimmung
in geänderter Fassung vorgelegt.
2. In
den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr und des Bau- und
Planungsausschusses, Liegenschaften im Mai werden die Beratungsergebnisse in
die Vorlage eingearbeitet und eine Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung
getroffen.
3. Im
April wird eine gemeinsame öffentliche „Sitzung“ des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Verkehr und des Bau- und Planungsausschusses, Liegenschaften vor
Ort auf dem Gelände des ZSP die Konsequenzen der jeweiligen Planungen für die
Zukunft des Gebietes an der Cappeler Straße in Augenschein nehmen und erörtern.
4. In
der Zwischenzeit werden alle Fraktionen, Parteien und Arbeitskreise das
Gespräch mit Fachleuten, Anwohnern und Interessensvertretern suchen können, um die
Entscheidungen auf einem hohen Informationsniveau treffen zu können.
5. Bis
zu den Ausschusssitzungen im März wird die Stadtplanung den anhängenden
Fragenkatalog beantworten und die Ergebnisse den Ausschussmitgliedern in
schriftlicher Form vorlegen.
Anhang:
Fragenkatalog an den Magistrat (Stadtplanung,
etc.)
1. Welche
klimatischen Auswirkungen einer Bebauung des ZSP-Geländes sind zu erwarten und
wie können diese anhand des Klimagutachtens für die Stadt Marburg bewertet
werden.
2. Welche
Auswirkungen hat eine mögliche Bebauung auf das durch das Gelände fließende
Quellwasser im nördlichen Bereich, das 4 Biotope speist und dessen Quelle am
Rollwiesenwinkel als Brunnen gefasst ist.
3. Welchen
Einfluss hat eine Wohnbebauung besonders im nördlichen und östlichen Bereich
des Geländes in Bezug auf den Parkcharakter.
4. Wie
ist eine Wohnbebauung vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung, der
zahlreichen Baugebiete in Marburg und der vielen zur Bebauung vorgesehenen
Flächen (z.B. 10.000 qm entlang der Beltershäuserstraße) zu rechtfertigen.
5. Inwieweit
werden bei weiteren Planungsarbeiten auch die potentiellen Investoren und die
derzeitigen Eigentümer des Gebietes im Hinblick auf Kosten miteinbezogen.
6. Welche
konkreten Aussagen können zu einer möglichen Bebauung entlang der
Friedrich-Ebert-Straße ab Ecke Cappeler Straße bis Haus Nr. 7 getroffen werden,
da im vorliegenden Plan hierzu kaum genaue Aussagen gemacht werden.
7. Werden
durch die Nähe der geplanten Gebäude zu den Kliniksbauten Konflikte mit dem Kliniksbetrieb
und den Patienten erwartet?
8. Welche
Erlöse sind seitens des LWV beim geplanten Verkauf des Geländes zu erwarten?
9. Wie
werden diese Erlöse verwendet und profitiert davon ausschließlich die Marburger
Klinik ?
10. Gibt es Überlegungen
zur Zukunft des gesamten Geländes, falls der LWV eine komplette
Klinikschließung beabsichtigen sollte und sollten solche Überlegungen nicht in
die Rahmenplanung miteinbezogen werden?
11. Welcher
Träger ist zur Übernahme des reinen Parkgeländes denkbar, wer finanziert die
Parkpflege nach einem geplanten Verkauf des Außengeländes und mit welchen
Kosten müsste man hierbei rechnen?
12. Welche
genauen Eigentumsverhältnisse bestehen für das Planungsgebiet, einschließlich
Bolzplatz, Einkaufszentrum und andere Randgebiete?
Die
Aufnahme der Tischvorlage in die Tagesordnung wird mit 10 Ja-Stimmen einstimmig
angenommen.
Die Verwaltung soll in der März-Sitzung die in der Vorlage
angeführten Fragen beantworten. Einvernehmen besteht dahingehend, dass die inhaltliche
Diskussion des Rahmenplanes erst anschließend geführt werden soll. Zu den von
den AG´s der Lokalen Agenda 21 angesprochenen Fragestellungen soll die
Verwaltung aber wunschgemäß in der aktuellen Sitzung Stellung beziehen.
Für die Stadtplanung erläutert Herr Reinhold Kulle noch
einmal ausführlich die Grundlage für die Planungen und das
Beteiligungsverfahren für das Gebiet des ZSP. Er stellt unter anderem klar,
dass:
- es
sich bei den Planungen formal um einen Rahmenplan und nicht um einen
Bebauungsplan handle - damit seien auch die formalen
Beteiligungsnotwendigkeiten eingeschränkter
- in
der gewählten Form Bürgerbeteiligung in dieser Breite und Tiefe so
(Auftaktveranstaltung, diverse Arbeitsgruppen, Ortstermine, Abschluss- und
Ergebnispräsentation, ...) nicht notwendig sei
- das
gewählte Bürgerbeteiligungsverfahren sowie der Zeitplan mit dem
Magistrat vorabgestimmt gewesen sei
- die
Stadtplanung jetzt auch in der Pflicht gegenüber den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern der Arbeitsgruppen/Präsentationsveranstaltungen stehe, die
hieraus entwickelten Planungen vorlegen zu können. Dies setze aber eine
zügige Beschlussfassung der politischen Gremien voraus
- der
Naturschutzbeirat - entgegen
den Ausführungen von Herrn Haberle - bereits in einer frühen Planungsphase
im Jahre 2002 informiert und eingebunden gewesen war – und dies obwohl der
Beirat bei einer Rahmenplanung formal gar nicht zu beteiligen sei.
Hierzu ergänzt Dr. Wilfried Ferdinand für die Untere
Naturschutzbehörde, dass eine Stellungnahme des Naturschutzbeirates immer über
den Magistrat als Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde erfolge. Er führt
aus, dass sich der Naturschutzbeirat bereits mehrfach mit dem ZSP befasst habe,
hierzu haben auch Vorstellungen seitens der Stadtplanung stattgefunden. Die
Beratungen seien zudem in den Protokollen des Naturschutzbeirates dokumentiert.
An den weiteren Diskussionen beteiligen sich die
Stadtverordneten Musket, Meyer, Chatzievgeniou und Scherer. Das von der
Stadtplanung durchgeführte Bürgerbeteiligungsverfahren wird ausdrücklich als
„in der Breite und Tiefe“ umfassend und positiv dargestellt. Sachfragen der
Stadtverordneten seien aber noch zu beantworten – dies dokumentiere sich auch
in der Tischvorlage.
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