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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

18.02.2003 - 3 Bauleitplanung der Stadt Marburg;*Stadträumlich...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Der Stadtverordnete Musket bringt als Tischvorlage den folgenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD ein.

 

Tischvorlagevorlage zum Tagesordnungspunkt 3:

Bauleitplanung der Stadt Marburg:

„Stadträumliches Strukturkonzept zum Zentrum für soziale Psychiatrie in Marburg“

Antragsteller: Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Der Ausschuss möge beschließen:

1.    Die Vorlage VO/0843/2002 wird zur Stadtverordnetenversammlung im Mai zur Abstimmung in geänderter Fassung vorgelegt.

2.    In den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr und des Bau- und Planungsausschusses, Liegenschaften im Mai werden die Beratungsergebnisse in die Vorlage eingearbeitet und eine Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung getroffen.

3.    Im April wird eine gemeinsame öffentliche „Sitzung“ des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr und des Bau- und Planungsausschusses, Liegenschaften vor Ort auf dem Gelände des ZSP die Konsequenzen der jeweiligen Planungen für die Zukunft des Gebietes an der Cappeler Straße in Augenschein nehmen und erörtern.

4.    In der Zwischenzeit werden alle Fraktionen, Parteien und Arbeitskreise das Gespräch mit Fachleuten, Anwohnern und Interessensvertretern suchen können, um die Entscheidungen auf einem hohen Informationsniveau treffen zu können.

5.    Bis zu den Ausschusssitzungen im März wird die Stadtplanung den anhängenden Fragenkatalog beantworten und die Ergebnisse den Ausschussmitgliedern in schriftlicher Form vorlegen.

 

Anhang:

Fragenkatalog an den Magistrat (Stadtplanung, etc.)

1.            Welche klimatischen Auswirkungen einer Bebauung des ZSP-Geländes sind zu erwarten und wie können diese anhand des Klimagutachtens für die Stadt Marburg bewertet werden.

2.            Welche Auswirkungen hat eine mögliche Bebauung auf das durch das Gelände fließende Quellwasser im nördlichen Bereich, das 4 Biotope speist und dessen Quelle am Rollwiesenwinkel als Brunnen gefasst ist.

3.            Welchen Einfluss hat eine Wohnbebauung besonders im nördlichen und östlichen Bereich des Geländes in Bezug auf den Parkcharakter.

4.   Wie ist eine Wohnbebauung vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung, der zahlreichen Baugebiete in Marburg und der vielen zur Bebauung vorgesehenen Flächen (z.B. 10.000 qm entlang der Beltershäuserstraße) zu rechtfertigen.

5.            Inwieweit werden bei weiteren Planungsarbeiten auch die potentiellen Investoren und die derzeitigen Eigentümer des Gebietes im Hinblick auf Kosten miteinbezogen.

6.            Welche konkreten Aussagen können zu einer möglichen Bebauung entlang der Friedrich-Ebert-Straße ab Ecke Cappeler Straße bis Haus Nr. 7 getroffen werden, da im vorliegenden Plan hierzu kaum genaue Aussagen gemacht werden.

7.            Werden durch die Nähe der geplanten Gebäude zu den Kliniksbauten Konflikte mit dem Kliniksbetrieb und den Patienten erwartet?

8.            Welche Erlöse sind seitens des LWV beim geplanten Verkauf des Geländes zu erwarten?

9.   Wie werden diese Erlöse verwendet und profitiert davon ausschließlich die Marburger Klinik ?

10. Gibt es Überlegungen zur Zukunft des gesamten Geländes, falls der LWV eine komplette Klinikschließung beabsichtigen sollte und sollten solche Überlegungen nicht in die Rahmenplanung miteinbezogen werden?

11.            Welcher Träger ist zur Übernahme des reinen Parkgeländes denkbar, wer finanziert die Parkpflege nach einem geplanten Verkauf des Außengeländes und mit welchen Kosten müsste man hierbei rechnen?

12.            Welche genauen Eigentumsverhältnisse bestehen für das Planungsgebiet, einschließlich Bolzplatz, Einkaufszentrum und andere Randgebiete?

 

 

Die Aufnahme der Tischvorlage in die Tagesordnung wird mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

 

Die Verwaltung soll in der März-Sitzung die in der Vorlage angeführten Fragen beantworten. Einvernehmen besteht dahingehend, dass die inhaltliche Diskussion des Rahmenplanes erst anschließend geführt werden soll. Zu den von den AG´s der Lokalen Agenda 21 angesprochenen Fragestellungen soll die Verwaltung aber wunschgemäß in der aktuellen Sitzung Stellung beziehen.

 

Für die Stadtplanung erläutert Herr Reinhold Kulle noch einmal ausführlich die Grundlage für die Planungen und das Beteiligungsverfahren für das Gebiet des ZSP. Er stellt unter anderem klar, dass:

 

  • es sich bei den Planungen formal um einen Rahmenplan und nicht um einen Bebauungsplan handle - damit seien auch die formalen Beteiligungsnotwendigkeiten eingeschränkter
  • in der gewählten Form Bürgerbeteiligung in dieser Breite und Tiefe so (Auftaktveranstaltung, diverse Arbeitsgruppen, Ortstermine, Abschluss- und Ergebnispräsentation, ...) nicht notwendig sei
  • das gewählte Bürger­beteiligungs­verfahren sowie der Zeitplan mit dem Magistrat vorabgestimmt gewesen sei
  • die Stadtplanung jetzt auch in der Pflicht gegen­über den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Arbeitsgruppen/­Präsentationsveranstaltungen stehe, die hieraus entwickelten Planungen vorlegen zu können. Dies setze aber eine zügige Beschlussfassung der politischen Gremien voraus
  • der Naturschutzbeirat  - entgegen den Ausführungen von Herrn Haberle - bereits in einer frühen Planungsphase im Jahre 2002 informiert und eingebunden gewesen war – und dies obwohl der Beirat bei einer Rahmenplanung formal gar nicht zu beteiligen sei.

 

Hierzu ergänzt Dr. Wilfried Ferdinand für die Untere Naturschutzbehörde, dass eine Stellungnahme des Naturschutzbeirates immer über den Magistrat als Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde erfolge. Er führt aus, dass sich der Naturschutzbeirat bereits mehrfach mit dem ZSP befasst habe, hierzu haben auch Vorstellungen seitens der Stadtplanung stattgefunden. Die Beratungen seien zudem in den Protokollen des Naturschutzbeirates dokumentiert.

 

An den weiteren Diskussionen beteiligen sich die Stadtverordneten Musket, Meyer, Chatzievgeniou und Scherer. Das von der Stadtplanung durchgeführte Bürgerbeteiligungsverfahren wird ausdrücklich als „in der Breite und Tiefe“ umfassend und positiv dargestellt. Sachfragen der Stadtverordneten seien aber noch zu beantworten – dies dokumentiere sich auch in der Tischvorlage.

 

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Nach dieser Diskussion stellt die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Dr. Petra Baumann, die Tischvorlage (TOP 3 NEU) zur Abstimmung.

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Die Tischvorlage wird mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

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