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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.04.2021 - 5 Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Den Antrag auf Änderung der Hauptsatzung begründet der Stadtverordnete Göttling.

 

Im Anschluss ruft die Stadtverordnetenvorsteherin den Antrag zur Abstimmung auf und die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

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Die Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg, zuletzt geändert am 22.12.2019, wird in § 1 „Der Magistrat“ wie folgt neu gefasst:

 

Der Magistrat besteht aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin, dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin, einem/einer hauptamtlichen und elf ehrenamtlichen Stadträten/Stadträtinnen.

 

Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der beigefügte XXII. Nachtrag zur Hauptsatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
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Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
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