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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.04.2021 - 5 Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Den Antrag auf Änderung der Hauptsatzung begründet der Stadtverordnete Göttling.

 

Im Anschluss ruft die Stadtverordnetenvorsteherin den Antrag zur Abstimmung auf und die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

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Die Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg, zuletzt geändert am 22.12.2019, wird in § 1 „Der Magistrat“ wie folgt neu gefasst:

 

Der Magistrat besteht aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin, dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin, einem/einer hauptamtlichen und elf ehrenamtlichen Stadträten/Stadträtinnen.

 

Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der beigefügte XXII. Nachtrag zur Hauptsatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

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