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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.06.2021 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 9 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2021

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Mit welchen Maßnahmen hat der Magistrat auf die in den letzten zwei Jahren verstärkt wahrnehmbaren Probleme der innerstädtischen Auto-Rennen in den Abend- und Nachtstunden reagiert, die neben der Sicherheitsgefahren vor allem eine immense Lärmbelästigung darstellen (viele teilnehmende PKW sind scheinbar durch Tuning verändert worden) und wie wird darauf künftig reagiert werden, vor allem im Bereich der zentralen Innenstadt-Achse Schwanallee, Universitätsstraße, Biegenstraße, Robert-Koch-Straße sowie Bahnhofstraße mit Vorplatz?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Da illegale Autorennen als Straftat gewertet werden, würde das Einschreiten der Polizei bzw. dem Regionalen Verkehrsdienst Marburg-Biedenkopf obliegen. Von dort wird mitgeteilt, dass es in Marburg keine klassische Raser- oder Tuning-Szene gibt.

 

In den letzten Wochen kommt es auf dem Messegelände zu größeren Treffen von jungen Erwachsen mit ihren Fahrzeugen. Bei dortigen Kontrollen konnten jedoch nur kleinere Mängel festgestellt werden. Grundsätzlich sind die Fahrzeuge in einem sehr guten und serienmäßigen Zustand.

 

Da uns bisher nahezu ausschließlich Beschwerden aus der Biegenstraße vorlagen, wurden dort bereits mehrere nächtliche Geschwindigkeitsmessungen von der Stadtpolizei durchgeführt. Auch daraus haben sich keine Hinweise auf Raser oder Autorennen ergeben.

 

Die Laustärke einiger Fahrzeuge wird sehr häufig von der Bevölkerung als nicht zulässig interpretiert und illegales Tuning wird vermutet. Es handelt sich hierbei jedoch i. d. R. um zulässige und serienmäßig verbaute Sportauspuffanlagen mit elektronischer Klappensteuerung. Erst Ende 2019 hat der Gesetzgeber reagiert und durch entsprechende Vorgaben für Neufahrzeuge diese Auspuffanlagen verboten. Fahrzeuge die jedoch bis dahin zugelassen wurden, dürfen weiterhin mit diesen Anlagen betrieben werden.

 

Auch zukünftig wird die Polizei die Lage beobachten und nötigenfalls tätig werden.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2021

 

Fragesteller*in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Im Haushaltsplan der Universitätsstadt Marburg wurde 2019 erstmals ein „sozialer Energiebonus“ veranschlagt, mit dem aus städtischen Mitteln Mietwohnungen von Wohnungsbaugesellschaften warmmietneutral energetisch saniert werden sollen. Wie viele Wohnungen sind mit Mitteln aus diesem Programm saniert worden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Mittel im Haushalt 2019 sind eine Verpflichtungsermächtigung, eine solche kann nicht im gleichen Jahr umgesetzt werden. Vielmehr erlaubt sie der Verwaltung, für zukünftige Jahre Zusagen an Wohnungsbaugesellschaften zu machen, die dann auch im Haushalt als Ausgabe abzubilden sind. Dieses Vorgehen ist sachgerecht, da eine energetische Sanierung einen erheblichen zeitlichen und planerischen Vorlauf benötigt. Aus Gründen der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit sollten die tatsächlichen Aufwendungen für Zuschüsse an Dritte erst dann im Haushalt als Aufwendung erscheinen, wenn auch tatsächlich mit ihrer Auszahlung zu rechnen ist.

 

Der Magistrat wirbt seit 2019 bei den Wohnungsbaugesellschaften dafür, entsprechende Planungen vorzunehmen, um den sozialen Energiebonus in Anspruch zu nehmen. Leider war dies bislang noch nicht von weitergehendem Erfolg gekrönt. Der Magistrat verstärkt seine Bemühungen kontinuierlich. Allerdings zeigt der Vorgang auch, dass die Bekämpfung der Klimakrise nicht allein durch politische Beschlüsse, sondern nur durch eine breite Bereitschaft aller Betroffenen, selbst tätig zu werden, gelingen kann.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2021

 

Fragesteller*in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Im Haushaltsplan der Universitätsstadt Marburg wurde 2019 erstmals ein „sozialer Energiebonus“ veranschlagt, mit dem aus städtischen Mitteln Mietwohnungen von Wohnungsbaugesellschaften warmmietneutral energetisch saniert werden sollen. Wie viele städtische Mittel sind bisher für diese Maßnahme verausgabt worden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Für den sozialen Energiebonus sind bislang keine Mittel verausgabt worden, was auch daran liegt, dass es sich um Verpflichtungsermächtigungen zur Vorbereitung zukünftiger Ausgaben handelt. Es zeigt sich, dass die energetische Sanierung von bewohnten Wohnhäusern, soll sie denn mit breitestmöglichem Einverständnis der Mieter*innen geschehen, mehrere Jahre Vorlauf benötigt. Planung, Kostenermittlung und ggf. sukzessive Räumung der Gebäude stellen Faktoren dar, die zu Verzögerungen in der Umsetzung führen können.

 

In 2019/2020 hat die GeWoBau städtische Investitionskostenzuschüsse für die Gebäude Potsdamer Straße 10, 12 und 14 sowie Sudentenstraße 40 und 42 in Höhe von 790.000 Euro genutzt. Diese Mittel wurden bereits im Dezember 2015 (damals noch unter dem Titel Klimabonus) ausgezahlt. Der lange Zeitablauf ergab sich aus Planungsbedarf, sukzessiver Räumung der Gebäude.

 

Auch angesichts der aktuellen Preisentwicklung zeigt sich, dass die seinerzeit im Energiekonzept Richtsberg ermittelte und bislang zu Grunde gelegte Zuschussbedarf von 80 Euro / m² für eine warmmietenneutrale Sanierung offenbar deutlich zu niedrig angesetzt sind. Derzeit wird mit der GeWoBau auf Grund der vorliegenden Erfahrungen ermittelt, welche Zuschusshöhe tatsächlich für warmmietenneutrale energetische Sanierungen erforderlich sind. Da der Klimaaktionsplan für energetische Sanierungen auf Grundlage von 80 Euro / m² bereits von einem Gesamtförderbedarf von rund 60 Mio. Euro bis 2030 ausgegangen ist, sollte zunächst diese Klärung abgewartet und das strategische Vorgehen mit dem Ziel einer möglichst hohen, möglichst kurzfristigen Senkung der heizungsbedingten CO² Emissionen möglicherweise entsprechend angepasst werden. Dabei ist auch zu prüfen, wie sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Umsetzung der Klimaneutralität auf das Förderverhalten des Bundes und der Länder auswirkt, da ein kommunales Förderprogramm selbstverständlich nur verbleibende Lücken zu Warmmietenneutralität schließen kann.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2021

 

Fragesteller*in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Im Rahmen des „Zuschussprogramms Klimafreundlich Wohnen“ fördert die Universitätsstadt Marburg Mikro-Photovoltaikanlagen exklusiv für Mieter*innen mit 150 Euro. Wie viele solche Anlagen wurden mit Mitteln des Programms gefördert?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Seit dem Inkrafttreten des Zuschussprogramms Klimafreundlich Wohnen im September 2020 wurden keine Anträge für Mikro-Photovoltaikanlagen gestellt. Laut Marktstammdatenregister sind in dem Zeitraum allerdings zwei Anlagen in Marburg in Betrieb genommen worden.

 

Im gleichen Zeitraum wurden 38 Aufdach-Photovoltaikanlagen bezuschusst.

 

Mit der aktuellen Bewerbung des Wattbewerbs möchten wir zukünftig auch die Vorteile der Mikro-PV-Anlagen bzw. die Möglichkeiten der Förderung durch das Zuschussprogramm Klimafreundlich Wohnen noch stärker ins Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger bringen. 

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2021

 

Fragesteller*in:

Lisa Freitag

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Wie ist die Reinigung der Weidenhäuser Straße organisiert und in welchem Turnus wird diese durchgeführt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Straßenreinigung in der Weidenhäuser Straße obliegt gemäß der Straßenreinigungssatzung den Anliegern. Die Reinigung ist laut der Satzung einmal wöchentlich durchzuführen.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2021

 

Fragesteller*in:

Lisa Freitag

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Wird die Weidenhäuser Straße im Winter geräumt und wenn ja, wann findet die Räumung planmäßig statt? 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Entsprechend der der Stadtverordnetenversammlung im November 2013 zur Kenntnis gegebenen „Winterdienstprioritätenliste und Streumittelkonzept“ erfolgt der Winterdienst nach der darin vorgegebenen Priorisierung (Krankenhauszufahrten, Buslinien, Steilstücke usw.) der Straßen.

 

Der Bereich Weidenhausen ist dem Streubereich „links der Lahn I“ zugeordnet, die Weidenhäuser Straße selbst ist jedoch nicht aufgeführt/priorisiert. Daher erfolgt eine Bearbeitung nach Abschluss aller priorisierten Straßen in Marburg, sofern die Räumfahrzeuge die Straße auch passieren können.

Die Weidenhäuser Brücke ist mit Priorität 1 eingeordnet (z. B. wegen Rettungsdiensten, Buslinien).

 

Im Rahmen des städtischen Gehwegräumdienstes werden die Anliegerpflichten der Stadt Marburg bei städtischen Liegenschaften unter Berücksichtigung logistischer Fragestellungen wahrgenommen. Die Anliegerpflichten zur Gehwegräumung an privaten Liegenschaften folgt aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Marburg.

 

Eine genaue uhrzeitliche Planung/Angabe der Einsätze des städtischen Winterdienstes ist nicht möglich, da Stärke und Art des Wintereinbruchs den Takt vorgeben.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2021

 

Fragesteller*in:

Stefanie Wittich

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Am 15. Juli 2016 hat die StVV beschlossen, sich der Initiative "Eltern in die Politik" anzuschließen. Welche Rahmenbedingungen für Eltern wurden seitdem mit welchem Erfolg verbessert bzw. sollen noch verbessert werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 16 - Gleichberechtigungsreferat

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Bei dem genannten StVV Beschluss handelt es sich grundsätzlich um eine Selbstverpflichtung.

 

Die Inhalte des Punktes 4 der Beschlussvorlage, der die Rahmenbedingungen r die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung in den Blick nimmt (z.B. flexible Arbeitszeiten, Teilzeit auch in Führungspositionen) sind umgesetzt. So hat die Stadtverwaltung als eine von fünf hessischen Pilot-Kommunen 2020 das Gütesiegel des Landes Hessen als „Familienfreundliche Arbeitgeberin“ erhalten.

 

Die anderen Themen, die im Beschluss angesprochen sind (effiziente Gesprächsführung, feste Endzeiten u.a.) werden in einigen kommunalpolitischen Gremien (z.B. in der Gleichstellungskommission) konsequent umgesetzt.

Es liegt in der eigenen Verantwortung der Parlamentarier*innen, die Umsetzung dieser Vorgaben in allen Gremien zu verlangen. Der Beginn der neuen Legislaturperiode könnte ein guter Zeitpunkt sein, sich des vorliegenden Beschlusses zu erinnern und entsprechende familienfreundliche Verabredungen miteinander zu treffen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2021

 

Fragesteller*in:

Stefanie Wittich

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Ist dem Magistrat bekannt, dass die Haltestelle Messeplatz P+R am Impfzentrum an Sonn- und Feiertagen nur schlecht mit dem ÖPNV erreichbar ist (z.B. ab Christa-Czempiel-Platz bzw. Zuckerberg Ankunft erst ab 11.16 Uhr, vom Platz der weißen Rose oder den Außenstadtteilen tlw. gar nicht) und wird an Abhilfe gearbeitet?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Dem Magistrat ist bekannt, dass die Öffnungszeiten des Impfzentrums am Messeplatz von Montag bis Samstag mit öffentlichen Verkehrsangeboten abgedeckt werden können. Es ist nicht bekannt, wie hoch die Auslastung des Impfzentrums am Sonntag zwischen 7:00 Uhr und 11:30 Uhr mit Patienten ist, die auf öffentliche Fahrangebote angewiesen sind.

Bei konkreten Problemen mit der Erreichbarkeit des Impfzentrums an Sonn- und Feiertagen bietet die Stadt Unterstützung an.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2021

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Wie bewertet der Magistrat die Aussagen, die aus der Analyse des Klimaschutzkonzepts vom 25.05.2015 hervorgeht in Bezug auf das Verkehrssicherheitsrisiko, das u.a. aus "Eltern-Taxis" hervorgeht, wenn dort geschlussfolgert wird: "Es besteht objektiv ein hohes Verkehrssicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden und es wurden mittels Kamera-Analyse vier Hauptkonfliktpunkte identifiziert: Haupteingang Philippinum, Fußgängerüberweg, Einmündung Fuß-/ Radweg in die Leopold-Lucas-Straße und Einmündung Parkplatz Waldorfschule (siehe Stete-Planung). Inwiefern relativiert dies die Antwort des Bürgermeisters auf meine Kleine Anfrage, die in der Sitzung am 28.5. damit beantwortet wurde und ausgeführt wird, es "liegen keine Informationen vor, dass es durch die Elterntaxis zu einem auffälligen Unfallgeschehen gekommen ist"?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Am 13.05.2014 wurde zwischen 07:30 Uhr und 08:00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 13:45 Uhr der Verkehrsablauf in der Leopold-Lucas-Straße mittels Videoaufzeichnung an 2 Kamerastandorten dokumentiert und die o.g. vier Hauptkonfliktpunkte identifiziert.

Die Konflikte wurden dabei nach einem standardisierten Verfahren in drei Kategorien eingeteilt:

Kat. 1: Schwere Interaktion mit deutlicher Interaktion eines oder beider Verkehrsteilnehmer

Kat. 2: Leichte Interaktion mit leichter Gegenreaktion eines Verkehrsteilnehmers

Kat. 3: Keine Gegenreaktion des anderen Verkehrsteilnehmers

Im Ergebnis ist der größte Teil in Kategorien 2 und 3 eingestuft, es reagiert also ein Verkehrsteilnehmer auf das Handeln eines Anderen. In keinem Fall ist es zu einem tatsächlichen Unfall gekommen. Dies deckt sich mit der o.g. Aussage, dass es durch die Elterntaxis, die einem Großteil der Konflikte durch kurzzeitiges Halten hervorrufen, zu keinem auffälligen Unfallgeschehen gekommen ist. Auch insgesamt liegen der Straßenverkehrsbehörde keine Informationen des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizei Marburg vor, dass es in der Leopold-Lucas-Straße ein auffälliges Unfallgeschehen gibt.

Des Weiteren entstehen viele Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern. Hier ist die gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer geboten und die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln. Radfahrer müssen sich hier im Mischverkehr auf der Straße bewegen und dürfen nicht die Gehwege benutzen.

Die Fußgänger sind aufgrund der durchlaufenden Gehwege an allen einmündenden Straßen und Wegen bevorrechtigt. Um den Ablauf für die Fußgänger als schwächste Verkehrsteilnehmer zu verbessern, wurden die Bushaltstellen im Bereich Bachweg ausgebaut und damit die Haltestellen Radestraße sowie die Gehwege aus Richtung Schwanallee entlastet, eine zusätzliche Querungshilfe errichtet und die Lichtsignalanlage an der Einmündung Schwanallee/Leopold-Lucas-Straße erneuert mit einer eigenen Phase für den Fußverkehr.

Die nach heutigen Richtlinien geltende Mindestgehwegbreite von 2,50m ist im am stärksten frequentierten Bereich zwischen Schwanallee und der Fahrbahneinengung auf Höhe der Lebenshilfe nicht gegeben.

Um hier jedoch nicht nur die Belange des Fußgängerverkehrs zu berücksichtigen, sondern gleichzeitig dem ÖPNV ausreichend Raum zu lassen und die Zahl an Elterntaxis vor den Schulen zu minimieren, sind umfangreiche Planungsprozesse mit verschiedenen Variantenbetrachtungen erforderlich.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Nach Ablauf der für die Fragestunde vorgesehenen Zeit erklärt die Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Neuwohner diese für beendet. Die Fragen Nr. 10 bis 37 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

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