Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

17.06.2021 - 3 Bericht(e) aus den Arbeitsgruppen zur Lokalen A...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Haberle berichtet für die AG Nachhaltige Stadtentwicklung:Bericht der Lokalen Agenda:

 

Die Umbenennung des Bau- und Planungsausschusses, Liegenschaften in einen Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ermuntert uns daran zu erinnern, dass zwei einstimmige Parlamentsbeschlüsse von 2013 + 2014 noch nicht erledigt wurden. Es handelt sich um einen Antrag der CDU-Fraktion sowie Antrag der Bauverwaltung, der für die Untertunnelung der Stadtautobahn eine Machbarkeitsstudie fordert. Dies ist erforderlich, damit das Projekt in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen wird. Vor dem Hintergrund des Klimanotstands würden sich die Abgasemissionen durch die Untertunnelung reduzieren. Die Lärmbelästigung wäre geringer und der Flächengewinn für Wohnbebauung und Grünflächen beträchtlich. Wie beim Riederwaldtunnel ließen sich die Baukosten durch den Gewinn an Bauland um ca. 1/3 verringern, und die Trennung der Stadtteile würde aufgehoben.

Wir wissen, das sind Visionen, doch im Kommunalwahlkampf haben sich alle Fraktionen für das Projekt ausgesprochen.

Der 7. Bundespräsident Roman Herzog (CDU) hat in einer Rede 1997 vor dem Bundestag gesagt: Visionen sind Strategien des Handelns. Dasunterscheidet sie von Utopien. Zu Visionen gehören Mut, Kraft und Bereitschaft sie zu verwirklichen.

Wir wünschen dem künftigen Stadtparlament und Magistrat nun diesen Mut zum Handeln, zum Wohle unserer Stadt im Sinne der  Agenda 21 und Agenda 30 . Die Marburger und die späteren Generationen werden es ihnen danken.

Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass uns Anwohner aus Wehrshausen um Unterstützung gebeten haben in Sorge um ein zu großes Bauprojekt "über der Kirch". Wie die OP berichtete, besteht aber Baurecht nach dem 50 Jahre alten Bebauungsplan. Nach § 34 des Baugesetzbuches müsste sich der Bau  ohne diesen Bebauungsplan an das Umfeld besser anpassen. Wir möchten Sie deshalb bitten, sich näher mit dem Bauen im Bestand im Sinne einer nachhaltigen und konfliktarmen Quartiersentwicklung zu beschäftigen. Es wäre wünschenswert, wenn man sehr alte Bebauungspläne den heutigen städtebaulichen Erfordernissen und Änderungen im Baugesetzbuch anpassen würde.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen