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Ratsinformation
17.06.2021 - 8.2 Antrag betr. Marburg betreibt aktive Bodenbevor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Datum:
- Do., 17.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:01
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Antrag wird durch die Antrag stellende Fraktion vorgestellt. Auch hier stellt Herr Schmidt den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen B90/Die Grünen, SPD und Klimaliste vor. Inhalt des Änderungsantrages ist ein grundsätzlicher, konzeptioneller Beschluss, wie künftig vorgegangen werden soll. Dies beinhaltet auch die Bodenbevorratung für Ausgleichsflächen. Herr Oberbürgermeister Dr. Spies erklärt, dass die Stadt bzw. deren Gesellschaften eine solche Strategie bereits in Teilen betreiben.
Herr Heck stellt für die CDU/FDP-Fraktion den Antrag, im letzten Satz des gemeinsamen Änderungsantrages nach “…. weiteren …. “ die Worte “geeigneten Partnern und“ einzufügen. Seitens der den Änderungsantrag stellenden Fraktionen bestehen keine Bedenken gegen eine solche Vorgehensweise.
Mit Zustimmung der Antrag stellenden Fraktion wird aus dem Ausgangsantrag durch den Änderungsantrag der Fraktionen B90/Die Grünen, SPD und Klimaliste einschließlich der beschriebenen Ergänzung ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt, zur Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, weiterhin und in verstärktem Umfang, Maßnahmen zur strategischen Bodenbevorratung durch den aktiven Ankauf von Flächen im Innen- wie auch im Außenbereich, gemeinsam mit der stadteigenen Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) zu ergreifen und einen entsprechenden Grundsatzbeschluss für die Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten, der auch die grundlegenden planerischen Konsequenzen berücksichtigt.
Darüber hinaus sind, sofern sinnvoll und notwendig, Kooperationen mit weiteren geeigneten Partnern und öffentlichen Trägern wie bspw. der Hessischen Landgesellschaft (HLG) zu suchen.
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