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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

08.07.2021 - 6 Verschiedenes

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Wortprotokoll

Frau Habibova stellt sich mit Frau Dr. Amend-Wegmann als neue Kolleginnen im Projekt Antidiskriminierungsarbeit und -beratung bei der Stadt Marburg vor. Eine entsprechende Pressemitteilung wird folgen.

 

Frau Lotz-Halilovic stellt die Frage, nach welchen Standards Wohnungen für Flüchtlinge ausgestattet werden. Die Frage wird vom Fachdienst 52 (Migration und Flüchtlingshilfe) wie folgt beantwortet:

 

„Die Wohnräume der einzelnen Gemeinschaftsunterkünfte werden entsprechend der Anzahl an Personen und der Personenkonstellation (Einzelpersonen oder Familien) vor Bezug hergerichtet.

Die Schlafräume werden mit Einzel- oder Doppelbetten ausgestattet (bei Ehepaaren), sowie mit Kleiderschränken (pro Person 1 Schrank).

Die Wohnräume werden mit einem Esstisch, entsprechender Anzahl an Stühlen, sowie Schränken / Sideboards und einem TV-Gerät ausgestattet.

Die Küchen verfügen jeweils über eine Einbauküche mit entsprechenden Elektrogeräten.

1 Waschmaschine pro Wohneinheit wird ebenfalls bereitgestellt. Diese befinden sich zu meist nicht in den Wohnungen, sondern in den jeweiligen Waschräumen der Gebäude.

 

Bei Einzug in eine Gemeinschaftsunterkunft werden Einzelpersonen / Familien mit einer Grundausstattung versehen.

- Decke + Kopfkissen + Bezüge + Bettlaken

- 3-teiliges Topf- & Pfannenset (Einzelperson) / 9-teiliges Topf- & Pfannenset (Familie)

- Ess- & Trinkgeschirr + Besteck

- Badetücher

- Putzeimer + Putzlappen + Wischer + Besen + Handfeger & Kehrblech

- Abwaschschüssel + Reinigungslappen + Reinigungsschwämme + Waschmittel + Spülbürste + Abtrockentücher.“

 

Des Weiteren führt der Fachdienst 52 aus:

 

„Wenn die Personen nach einem positiven BAMF-Bescheid aus einer Gemeinschaftsunterkunft in eine eigene Wohnung ausziehen, erfolgt der sogenannte Rechtskreiswechsel und damit verändert sich die Zuständigkeit hin zum Kreisjobcenter (SGB II). Von dort erhalten die Personen alle Gegenstände, die für die Grundausstattung einer Wohnung notwendig sind. Oftmals im Rahmen einer s. g. Einrichtungspauschale.“

 

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