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Ratsinformation
28.03.2003 - 8.7 Antrag der SPD-Fraktion betr. Familiengerechtes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.7
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.03.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der SPD-Fraktion
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für den
Sozialausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Perabo (B 90/Die
Grünen).
Im Rahmen
der Beratung im Sozialausschuss hat die Stadtverordnete Gottschlich (CDU)
beantragt, den zweiten Satz des Beschlusstenors zu streichen. Diese Änderung
wurde jedoch vom Sozialausschuss abgelehnt.
Die
Stadtverordnete Dr. Perabo beantragte darauf hin, den zweiten Satz der
Beschlussformulierung wie folgt zu ändern:
Bei der
Vermarktung durch die SEG sollen Familien den Vorrang haben.
Diese
Änderung wurde mehrheitlich angenommen. Der Sozialausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung den so geänderten Antrag zu beschließen.
Der
Antrag wurde auch im Bau- und Planungsausschuss behandelt. Es berichtet die
Vorsitzende Stadtverordnete Oppermann (CDU).
Der
Stadtverordnete Wüst stellte den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage für
Erledigt zu erklären. Dies wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Anschließend
beantragt die Stadtverordnete Oppermann, den Antragstext wie folgt zu befassen:
Der
Magistrat wird aufgefordert, weiterhin dafür zu sorgen, dass bei der
Änderung des Bebauungsplanes von Michelbach Nord der Schwerpunkt auf
familiengerechtes Wohnen gelegt wird. Bei der Vermarktung durch die SEG sollen
die Aspekte familienfreundlichen Wohnens vorrangig berücksichtigt werden.
Der
Stadtverordnetenvorsteher stellt nun den Antrag zur Abstimmung in der Fassung,
wie er vom Sozialausschuss und vom Bau- und Planungsausschuss verändert wurde,
zu beschliessen.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst gegen die Stimmen der Zählgemeinschaft aus
BfM, FDP und MBL mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
Der
Magistrat wird aufgefordert, weiterhin dafür zu sorgen, dass bei der Änderung
des Bebauungsplanes von Michelbach Nord der Schwerpunkt auf familiengerechtes
Wohnen gelegt wird. Bei der Vermarktung durch die SEG sollen Familien den
Vorrang haben.
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