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Ratsinformation
28.03.2003 - 4.21 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anita Kaufm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.21
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.03.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Parkgebühren der Aquamar-Besucher sollen mit dem
Eintrittsgeld verrechnet werden. Mit welcher Begründung ist dies seit Öffnung
des Bades nicht durchführbar?
Es
antwortet Bürgermeister Vaupel.
Die
Parkgebühren für die Besucher des AquaMar sollten nach den bisherigen
Überlegungen nicht mit dem Eintrittsgeld verrechnet werden. Die Gebühren
sollten für Badbesucher erstattet werden, hierbei soll das Badpersonal
ausschließlich die Betriebsführung übernehmen. Das Handling mit dem
Bargeld bedeutet jedoch für das
Personal des Fachdienst Bäder und hier besonders für die Kassiererin einen
enorm hohen zusätzlichen Zeitaufwand. Diese Belastung ist mit dem derzeitigen
Personalbestand des AquaMar nicht zu bewältigen. Aus diesem Grunde müsste
zusätzliches Personal für diese Dienstleistung entweder von der
Parkraumbewirtschaftung zur Verfügung gestellt oder neu eingestellt werden.
Zuvor sollte jedoch durch Zählungen der dort parkenden Fahrzeuge über
mindestens eine Woche geprüft werden, ob der Nutzen den immensen Aufwand
rechtfertigt.
Seit der
Eröffnung des AquaMar ist festzustellen, dass der Parkplatz direkt vor dem Bad
fast ausschließlich nur von Badbesuchern genutzt wird und die Parkflächen auf
der rechten Seite des Lahnvorlandes zum Hirsfeldsteg hin von Berufspendlern
belegt sind. Deshalb können von den PKW-Besitzern, die direkt vor dem Bad
parken, keine Parkeinnahmen erwirtschaftet werden. Der betriebswirtschaftliche
Aufwand wäre deshalb, nach Einschätzung des Fachdienstes, wesentlich höher als
die erzielten Erlöse.
Mit
Schreiben vom 24. Januar wurden die Stadtwerke und die Straßenverkehrsbehörde
gebeten, Fahrgastzählungen und Erhebungen zur Parkplatzauslastung
durchzuführen, damit eine solide Grundlage für die Festlegung der weiteren
Vorgehensweise zur Verfügung steht
Da diese
Punkte zunächst geklärt werden müssen, ist bisher von einer Erhebung der
Parkgebühren Abstand genommen worden.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Köster (PDS/ML) wird ebenfalls durch den
Bürgermeister beantwortet.
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