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Ratsinformation
28.03.2003 - 4.24 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Gregor ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.24
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.03.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Werden bei der Vergabe von
Dienstleistungen im Bereich Beschallung und Beleuchtung alle in Marburg
angesiedelten Betriebe zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert?
Es
antwortet Bürgermeister Vaupel.
Die
Richtlinien zur Vergabe von Leistungen in der Allgemeinen Geschäftsanweisung
der Universitätsstadt Marburg (AGA) schreiben bei einem Wert unter 5.000 €
keine „Öffentliche oder Beschränkte Ausschreibung“ vor, sondern erlauben eine
„Freihändige Vergabe“. Die bestellten Leistungen des Kulturamtes im Bereich
Licht- und Tontechniken beschränken sich in der Regel auf die Tonverstärkung
einer 2 - 4-köpfigen Musikgruppe in Rahmenprogrammen - etwa bei Verleihungen
des Kamera- oder Literaturpreises. Dabei handelt es sich um Beträge unter 500
€. Die „Freihändige Vergabe“ dieser Aufträge an zwei bestimmte Marburger
Unternehmen erfolgte aufgrund positiver Kooperationserfahrungen.
Das
Kulturamt hat die Kleine Anfrage zum Anlass genommen, ein weiteres Marburger
Unternehmen aufzufordern, Kostenvoranschläge für die angegebenen
Standardbedarfe zu erstellen, um dieses Unternehmen gegebenenfalls auch
berücksichtigen zu können.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen