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Ratsinformation
28.03.2003 - 4.27 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Hannelore G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.27
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.03.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Können Kinder und Jugendliche nach den neuen Regelungen
(Abschluss einer Haftpflichtversicherung, Erklärung der Geschäftsfähigkeit)
überhaupt noch im Europabad in den freien Schwimmzeiten baden?
Es
antwortet Bürgermeister Vaupel.
Die
alleinige Benutzung der freien Schwimmzeiten im Europabad durch Kinder kann
nicht befürwortet werden, da Kinder rein rechtlich nicht in der Lage sind, das
Bad allein verantwortlich zu besuchen. Zusammen mit den Eltern können diese
selbstverständlich das Bad benutzen.
Dagegen
haben Jugendliche ab 16 Jahre, nach Abgabe einer entsprechenden Erklärung durch
die Erziehungsberechtigten für das Kind und unter Vorlage der
Berechtigungskarte und eines gültigen Ausweises, Zutritt zum Bad.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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