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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0104/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.   Die Schreiben der Einwender mit Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Zu den aufgeführten Anregungen wird gem. den einzelnen Abwägungsvorschlägen (s. Anlage) Stellung bezogen.

 

2.   Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5/30 für das Gebiet „Leopold-Lucas-Straße“ in Ockershausen wird einschl. der Begründung zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gem. § 3 BauGB zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25.06.1999 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB für diesen Bebauungsplan nordwestlich der Leopold-Lucas-Straße in Ockershausen gefasst und auf der Grundlage des Magistratsbeschlusses vom18.10.1999 ist die Bürger- und Trägeranhörung durchgeführt worden. Drei städtebauliche Vorentwürfe und ein Rechtsplan-Vorentwurf der sog. „Anger-Erschließung“ sind den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgestellt worden.

 

Hierzu hat am 14.02.2000 im Gemeinschaftshaus „Alte Schule“ in Ockershausen eine Veranstaltung zur Bürgerinformation stattgefunden; ein Bericht zu dieser Versammlung ist als Anlage beigefügt. Darüber hinaus erfolgte die Darlegung und Anhörung in der Zeit vom 21.02. bis 14.03.2000 im Stadtbauamt. Die Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 21.02.2000 gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt worden.

 

In der Zwischenzeit sind aufgrund der Anregungen der Träger öffentlicher Belange ergänzende Untersuchungen zum Immissionsschutz und zur Landschaftsplanung (Avifauna/Vogelwelt) erstellt worden. Weiterhin ist ein Lebensmittelmarkt-Betreiber an den Vorhabenträger herangetreten, um im Bereich der Leopold-Lucas-Straße einen entsprechenden Einkaufsmarkt zu etablieren. Gemäß den stadtentwicklungspolitischen Zielvorgaben soll hier ein Markt mit max. 700 qm Verkaufsfläche untergebracht werden, der als Versorgungseinheit an einen integrierten Standort sowohl in einem allgemeinen Wohngebiet als auch in einem Mischgebiet möglich ist. Die bisherige Planung sah bereits Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss mit entsprechender Parkmöglichkeit entlang der Leopold-Lucas-Straße vor, ließ jedoch die Unterbringung eines Marktes mit 700 qm Verkaufsfläche und einer erhöhten Stellplatzzahl nicht zu.

 

Nachdem die Vorhabenträgerschaft bei der Oberen Naturschutzbehörde des RP Gießen einen Vorstoss unternommen hat, um eine Teilfläche der Streuobstwiese mit in das Baugebiet einbeziehen zu können, hat am 07.11.2000 ein Ortstermin in Ockershausen stattgefunden. Zwischen der Oberen und Unteren Naturschutzbehörde, dem beauftragten Landschaftsplaner und Amt 61-K wurde festgelegt, dass eine Teilfläche von ca. 600 qm im südöstlichen Teilbereich der Streuobstwiese in Verlängerung der beiden Fußwegeverbindungen zwischen Gänsegässchen und Bachweg mit in das Baugebiet einbezogen werden kann. Der somit erhöhte Ausgleichsbedarf ist im Grünordnungsplan des Ing.-Büros Zick-Hessler zum Bebauungplan nachgewiesen. In einer ergänzenden Stellungnahme zum avifaunistischen Gutachten wurde festgestellt, dass eine gravierende Beeinträchtigung der Habitatqualität durch die Biotopverkleinerung nicht zu erwarten ist.

 

Aufgrund dieser geänderten Planungsvoraussetzungen sind unterschiedliche städtebauliche Vorentwürfe erarbeitet worden, die dem Magistrat am 11.12.2000 vorgestellt worden sind. Der Magistrat hat in dieser Sitzung den aktuellen Sachstandsbericht, hier insbesondere die grundsätzlichen Anregungen der Bürger- und Trägerbeteiligung, die geänderte Planungsintension der Vorhabenträger sowie die neuen Planungsgrundlagen und –voraussetzungen zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage dieser Vorentwurfsplanung hat der Magistrat die wesentlichen Entwurfsparameter (Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Leopold-Lucas-Straße, Lage und Stellung des Lebensmittelmarktes mit Parkplatz, Erschließungskonzept, Fußwegenetz und Dachbegrünung) für die Entwurfsüberarbeitung des Offenlegungsbeschlusses beschlossen und empfiehlt, in Kontinuietät des städtebaulichen Entwurfes die geänderte Vorzugsvariante für die Weiterbearbeitung. Der Magistrat hat weiterhin auf die Erschließungsvorsorge für ein westlich angrenzendes Grundstück hingewiesen und erklärt, dass hinsichtlich des Einzelhandels kein Verdrängungswettbewerb für den bestehenden Markt im Bereich Bachweg entstehen soll.

 

Bei der Sitzung des Gestaltungsbeirates am 21.12.2000 ist die überarbeitete Vorentwurfsplanung ebenfalls vorgestellt worden. Der Beirat hat empfohlen, die ursprüngliche städtebauliche Idee einer kleinmaßstäblichen Bebauung mit Einzelgebäuden der großflächigen Erdgeschossnutzung beizubehalten.

 

Der aktuelle Planentwurf wird durch die nachfolgenden Maßgaben und Entwurfselemente gekennzeichnet:

 

·     Die Anger-Erschließung (verkehrsberuhigte Mischfläche 5,50 m und Fußgängerbereich 4,50 m) soll nicht nur der Fahrerschließung dienen, sondern Raum für entsprechende Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten bieten. Die vorhandenen Fußwege werden aufgenommen und verbinden das Neubaugebiet sowohl zum alten Ortskern, zum Bachweg als auch zur Leopold-Lucas-Straße. Für die östlich angrenzenden gefangenen Gartengrundstücke wird ein Gehrecht festgesetzt.

 

·     Die Baufelder westlich des Straßenangers bleiben weitestgehend unverändert. Das nordöstliche Baufeld wird gemäß der Vorplanung getrennt, so dass die beiden Hausgruppen eindeutig nachgezeichnet werden und nicht der Eindruck einer geschlossenen Häuserzeile entsteht. Die durch die Verschwenkung des nördlichen Fußweges hinzugezogene Fläche wird im Nordosten für eine großzügigere Begrünung der Stellplatzanlage genutzt.

 

·            Aufgrund der Vorbelastung des Verkehrsaufkommens in der Leopold-Lucas-Straße werden die Baufelder entlang der Leopold-Lucas-Straße als Mischgebiet festgesetzt, so das hier keine passiven Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden und Balkone auf der Südseite der Häuser errichtet werden können. Für den Lebensmittelmarkt sind durch die Festsetzung der Flächen für Stellplätze max. oberirdisch 50 Einstellplätze zulässig. Besucherparkplätze für die Obergeschosse sind dem Straßenanger zugeordnet; darüber hinausgehender Stellplatzbedarf für Dienstleistungs- bzw. Wohnnutzung in den Obergeschossen ist in einer Tiefgarage unterzubringen.

 

·     Der Schallschutz gegenüber der vorhandenen Skateboard-Anlage im Eingangsbereich des Georg-Gaßmann-Stadions wird durch eine 3,50 m hohe Schutzwand gewährleistet. Die entsprechenden Regelungen mit dem Vorhabenträger werden in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB vereinbart.

 

·     Die extensive Begrünung aller Dachflächen der baulichen Anlagen. Auf die siedlungsökologischen und städtebaulichen Vorteile (Wasserrückhaltung, Klimaverbesserung, Lebensraum, Luftverbesserung, Wärmedämmung, Lebensdauer, Stadtbild) wird hier ausdrücklich hingewiesen. Darüber hinaus reduziert sich der erforderliche Ausgleichsbedarf, wie die Gegenüberstellung im Grünordnungsplan zu diesem Bebauungsplan zeigt.

 

·            Entwässerung in einem modifzierten Mischsystem unter Berücksichtigung der Dachbegrünung, Regenwasser der Hausdächer wird dezentral versickert (Hochbauplanung). Die Rigolen erhalten einen Notüberlauf in die Mischwasserkanalisation. Gehwege und Parkflächen werden aus wasserdurchlässigem Pflaster hergestellt. Die Straßenflächen entwässern direkt in den geplanten Mischwasserkanal.

 

 

Um die Erschließungsproblematik der westlich angrenzenden Flurstücke 39 und 40, die gemäß § 34 BauGB bebaubar sind, zu lösen, hat im März 2001 mit den Grundstückseigentümern und der Verwaltung ein Abstimmungsgespräch stattgefunden, bei denen 5 Optionen für die Bebauung und Erschließung des Grundstückes diskutiert wurden. Seitens der Stadtverwaltung wurden eindeutig die Erschließungsmöglichkeiten über das nördlich bzw. südlich angrenzende Anliegergrundstück favorisiert. Die Grundstückseigentümer erklärten, dass sie Verhandlungen mit den Anliegern intensivieren wollten und seitens der Stadt wurde entsprechende Unterstützung zugesagt.

 

Alles weitere ist den beigefügten Unterlagen und der Begründung zu entnehmen.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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