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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1363/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die auftraggebergeführte Demenzpflegewohngemeinschaft der Gruppe LiA - Leben im Alter Marburg - wird für die Dauer der Nutzung des Mietobjektes auf dem Germanenplatz finanziell durch einen Mietzuschuss unterstützt.

 

Für den voraussichtlichen monatlichen Mietzuschuss von € 900,- (jährlich € 10.800,-)  ist ab dem Haushalt 2013 ein entsprechender Ansatz vorzusehen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

1. Ausgangssituation

 

Am 25. November 2011 hat die Stadtverordnetenversammlung den Verkauf des an der Weintrautstraße gelegenen Baugrundstückes (ehemaliger Germanenplatz) mit folgender Auflage beschlossen.

 

Der Verkauf erfolgt unter der Bedingung, dass eine komplette Erdgeschossetage (ca. 300 qm) für ein Pflegeprojekt verkauft bzw. dauerhaft vermietet wird.

 

In der Folge haben sich die Vertragspartner auf die Variante der dauerhaften Vermietung geeinigt.

 

 

 

2. Sozialpolitisches Konzept

 

2.1 Leitlinien der Universitätsstadt Marburg

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 20.06.08. folgenden Beschluss gefasst: 

1.              Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg stellt fest, dass der Bedarf an stationären Pflegeplätzen in der Stadt Marburg derzeit gedeckt ist (vgl. u. a. „Konzept für eine Kommunale Altenplanung in der Universitätsstadt Marburg“ vom Februar 2007) und dass der quantitative Ausbau stationärer Plätze - über das bestehende Maß hinaus - weder inhaltlich sinnvoll noch politisch erwünscht ist.

2.              Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird aufgefordert, dies bei seinen Aktivitäten und Entscheidungen (auch in den Aufsichtsgremien städtischer Unternehmen) zu berücksichtigen und mit sämtlichen zur Verfügung stehenden Mitteln zu vertreten.

3.              Der Magistrat soll sich darüber hinaus für eine weitere Entwicklung der Infrastruktur für Ältere im Sinne der Ergebnisse der Workshops „Kommunale Altenplanung“ am 22.4. und des Positionspapiers des Seniorenbeirates vom 23.4. einsetzen und dies - in Kooperation mit Seniorenbeirat und den örtlichen Trägern in Altenarbeit und -pflege - aktiv unterstützen.

Im Zentrum stehen dabei die Forderungen „selbständig statt fremdbestimmt“, „wohnortnah statt zentral“, „Angebotsvielfalt statt Einheitslösung“, „ambulant vor stationär“, „kleiner statt größer“, „Beratung statt Alleinlassen“ und „Vorsorge statt Nachsorge finanzieren“, wie sie im Papier des Seniorenbeirats formuliert und begründet worden sind (s. Anlage). …

Das oben zitierte „Konzept für eine Kommunale Altenplanung in der Universitätsstadt Marburg“ vom Februar 2007 kommt zu folgendem nach wie vor gültigen Fazit:

 

„Insbesondere mit den Bereichen Information und Beratung sowie Wohnen muss sich in der Stadt Marburg möglichst schnell befasst werden.

Die Schaffung eines altengerechten Wohnumfeldes und die Förderung selbst bestimmten Wohnens mit einer breiten Angebotspalette sollte in Marburg oberste Priorität haben. Das Thema Wohnen muss stadtintern und in der breiteren Öffentlichkeit diskutiert und als Querschnittsaufgabe demografiebewusster Stadtentwicklung gesehen werden.“

 


2.2 DemenzpflegeWG als Sonderform selbständigen Wohnens


Die geplante Förderung und Unterstützung einer auftraggebergeführten Demenzpflegewohngemeinschaft trägt bei zu einer breiten Angebotspalette selbstbestimmter Wohnformen im Alter. Ambulant betreute Wohngemeinschaften schließen eine wichtige Versorgungslücke. Gemäß des Wunsches[1] und Grundsatzes der Selbstbestimmung Älterer ist ein möglichst langer Verbleib in den eigenen vier Wänden oder einer vergleichbaren Häuslichkeit wichtig.

Gleichzeitig ist die städtische Unterstützung der Demenz-Pflegewohngemeinschaft LiAs ein Zeichen der Stärkung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements sowie Mitverantwortlichkeit. Demografischer Wandel, veränderte Familienstrukturen und erhöhte Mobilität machen es notwendig, für andere Verantwortung zu übernehmen.

In dieser Weise stellen auftraggebergeführte ambulante Pflege-Wohngemeinschaften einen echten Paradigmenwechsel dar: Weg von einem trägergesteuerten und hin zu einem nutzergesteuerten Versorgungssystem mit Einbindung in die lokale soziale Gemeinschaft und Zivilgesellschaft.

 

2.3 Positive Effekte der ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Demenzkranke
 

- Vermeidung von Heimunterbringungen, die oft dem Krankheitsbild Demenz nicht angemessen sind.

- Prävention durch optimalen Erhalt alltagsweltlicher Kompetenzen der demenziell Erkrankten qua Beteiligung der Bewohner/innen an allen Verrichtungen des Alltags (Einkaufen, Putzen, Bügeln, Haustiere versorgen, Essenszubereitung etc.).

- Häufig führt die Ablehnung vollstationärer Pflege zu einer Überforderung der Pflegepersonen, während eine Beteiligung am Pflegeprozess "in Maßen" durch eine betreute Wohngemeinschaft gewährleistet werden kann und Pflegearrangements erhält.

 

LiA-Planungen für Marburg im Bürger-Profi-Mix.

 

Die Gruppe LiA stellt den zehn Bewohner/innen, die sich zusammen mit Ihren Vertretungspersonen in einem Wohngruppenbeirat organisieren, Zimmer und Gemeinschaftsflächen zur Verfügung. Der Wohngruppenbeirat seinerseits bestellt Pflegedienst sowie Betreuungspersonen und ist für die Abwicklung der Hauswirtschaft und des Nachtdienstes zuständig. Fachpflege und persönliche Assistenz werden punktuell angefordert, Freiwillige kommen zur Begleitung gegen Honorierung dazu.

Neubestimmt wird in diesem Bürger-Profi-Mix das Verhältnis der Pflegeanbieter/innen zu den Kund/innen bzw. Patient/innen. Wie in der traditionellen ambulanten Pflege im Haushalt der Patient/innen bestimmen die Bewohner/innen der Wohngemeinschaft (bzw. deren Angehörige oder gesetzliche Betreuer/innen)

- wer Pflege und Betreuung bereitstellt und strukturiert wird,

- mit wem die Wohnung geteilt wird (keine "Personenneutralität" wie im Heim) sowie

- wie die Wohnung ausgestattet wird etc.

 

Der LiA-WG-Typus entspricht annähernd dem Berliner bzw. Bielefelder Modell der Pflege-Wohngemeinschaften. Dieses innovative Konzept selbstbestimmten Wohnens im Alter wird in anderen hessischen Kommunen bereits erfolgreich umgesetzt, z.B. Villa Mathildenhöhe[2] Darmstadt, während in Marburg Nachholbedarf besteht.

 

 

3. Finanzierung

 

Für die Finanzierung gehen bisherige Projekte davon aus, dass sich Pflegewohngemeinschaften ab 10 Personen finanzieren lassen[3]. Voraussetzung ist, dass 2/3 der Bewohner/innen in die Pflegestufe II eingeordnet sind. Dennoch werden spätestens bei länger andauernder Pflege und Betreuung Bewohner/innen zunehmend auf (ergänzende) Leistungen aus dem SBG angewiesen sein.

Sozialpolitisch ist es für die Aktiven von LiA, Leben im Alter, zentral, diese Angebotsform nicht allein gut situierten Selbstzahler/innen anbieten zu können. So möchte sich die Gruppe LiA mit ihren Mietvorstellungen an den beim Sozialträger anerkennungsfähigen Mietobergrenzen orientieren. Bei einer Entscheidung für den Verkauf der Wohnung an eine dafür zu gründende Genossenschaft hätte das Kapital den Ausgleich bzw. die Differenz sicherstellen sollen. Da diese Möglichkeit bei der nun bevorzugten Mietvariante wegfällt, benötigt die gewünschte auftraggebergeführte Demenzpflegewohngemeinschaft LiAs zu ihrer Realisierung ersatzweise den städtischen Zuschuss.

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin


[1] S. z.B. Marburger Befragungen, Bericht für die Stadtverordnetenversammlung im Januar 2011 (s. http://www.svmr.de/pi/do027.asp)

[2] http://www.villamathildenhoehe.de/dokumente/assets/infoblatt.pdf

[3] http://www.gkv-spitzenverband.de/upload/_Band2_Wohngemeinschaften_und_%C3%96konomie_3556.pdf

 

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