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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/1626/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.     Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg lehnt die rderung und die Suche nach unkonventionellen Erdgasvorkommen durch das sogenannte Fracking (hydraulic fracturing), unter den derzeitigen Rahmenbedingungen grundsätzlich ab.

 

2.     Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg fordert den Bundesgesetzgeber auf, das Bundesberggesetz gemäß moderner rechtlicher Anforderungen so zu novellieren, dass eine angemessene Beteiligung der Kommunen, der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, wie z.B. Wasserbehörden, sowie eine detaillierte Betrachtung der Umweltverträglichkeit wie in anderen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss.

 

3.     Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg vertritt die Auffassung, dass zukünftig im Genehmigungsverfahren die Bedeutung des Grundwasserschutzes grundtzlich als prioritär einzustufen ist, und Fracking in Trinkwasser-Schutzgebieten generell zu untersagen ist.

 

4.     Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg fordert die Hessische Landesregierung auf, nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens und Baden-Württembergs ein Moratorium für die Fracking-Erkundung zu veranlassen, bis über die Risiken gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.

 

                            Ausdruck vom: 07.09.2012

                            Seite: 2/2

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

In der Hessenschau vom 14.4.2012 wurde berichtet, dass in Nordhessen und im Landkreis Marburg-Biedenkopf, nach Schiefergas gebohrt werden soll. Eine amerikanische Firma hat bei der hessischen Bergaufsicht die Zuweisung eines sogenannten Erlaubnisfeldes (Claim) für die Aufsuchung unkonventioneller Erdgaslagerstätten beantragt. Das Gebiet der Stadt Marburg wird dabei nicht beansprucht, dennoch besteht eine mehr als nur mittelbare Betroffenheit der Marburger Bürgerinnen und Bürger, da die Trinkwasserschutzzonen von Trinkwassergewinnungsanlagen, die für die Trinkwasserversorgung Marburgs von erheblicher Bedeutung sind, tangiert werden.

Laut einer Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Schiefergasförderung (Fracking) sind Umweltbeeinträchtigungen u.a. durch den hohen Wasserbedarf und dem Einsatz von Chemikalien als Additive beim Fracking denkbar. Weitere Risiken bestehen für das Grundwasser durch die Lagerung wassergefährdender Chemikalien, durch die Erzeugung von Wegsamkeiten (Leckagen) im Untergrund und bei der Entsorgung der teils toxischen Fracking-Fluide und des zu Tage geförderten Lagerstättenwassers. Nach Einschätzung des UBA reichen die Kenntnisse bisher nicht aus, um die Risiken des Frackings für Mensch und Umwelt fachgerecht bewerten zu können.

Trinkwasser ist in Deutschland eines der höchsten Güter von enorm guter Qualität, in Hessen soll dieses Allgemeingut weiterhin geschützt werden. Durch „Fracking“ wird dieses hohe Schutzgut einer bislang unabsehbaren Gefährdung ausgesetzt.

Auch offenbart die aktuelle Diskussion über das Thema Fracking, dass das geltende Bergrecht von einem starren Über- und Unterordnungssystem geprägt ist. Das heißt, dem öffentlichen Interesse des Bergbaus wird weitgehend Vorrang vor anderen Belangen, Interessen und Rechten, insbesondere denen Privater, eingeräumt. „Bergrecht bricht Menschenrecht“ ist von Betroffenenorganisationen oft zu hören ist. Viele Regelungen des Bergrechtes sind aus heutiger Sicht anachronistisch und passen in keinster Weise mehr zu Regelungen und Verfahren in anderen, vergleichbaren Gesetzen, insbesondere denen des Fachplanungsrechts. Deshalb bedürfte es einer umfassenden Reform des Bergrechtes und der ihm nachgelagerten Verordnungen. Von der Beibehaltung der aktuell gültigen Fassung profitieren derzeit lediglich die Unternehmen. Auf der Strecke bleiben dabei die Belange der Menschen vor Ort sowie der Natur. So gibt es weder für Marburg wie auch für die direkt betroffenen Kommunen, die Bevölkerung und die Träger öffentlicher Belange faktisch keine Möglichkeit sich gegen die Schiefergasförderung erfolgreich zu wehren.

Hinzu kommt, dass derzeit weltweit rund 150 Mrd. m³ Erdgas als Beiprodukt der Erdölförderung ungenutzt abgefackelt werden. Damit ist ein öffentliches Interesse an der Erschließung unkonventioneller Lagerstellen in sensiblen Bereichen nicht im Geringsten erkennbar.

Daher sollte in Hessen bis auf Weiteres keine Aufsuchungserlaubnis erteilt werden.

Wir sollten vielmehr versuchen, mit erneuerbaren Energien den Alltag zu bestreiten, anstatt mit umweltrisikobelasteten Methoden die Energiewende hinauszuzögern.

Mit Verabschiedung dieses Antrages stellt sich die Stadtverordnetenversammlung in eine Reihe von Kommunen, welche Fracking wenigstens unter den gegenwärtigen gesetzlichen Grundlagen verhindern wollen.

 

 

Dominic Dehmel                                                                                    Uwe Volz

Dr. Ralf Musket                                                                                    Johanna Busch

 

 

 

                            Ausdruck vom: 16.10.2012

                            Seite: 2/2

 

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