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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1640/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1.      Der Überschreitung des Budgets im Produkt 274010 "städtische Bäder“ für Investitionen und damit der Deckungsfähigkeit oberhalb der Fachbereichsbudgets im Dezernatsbudget III (vgl. Ziffer 1.3 der Budgetierungsregeln) in Höhe von bis zu 85.000 € wird zugestimmt.

 

2.      Die nötigen Freigaben für die verschieden Beschaffungsmaßnahmen erteilt der Magistrat.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Für den Haushalt 2012 hatte der FD 74 investive Mittel für verschiedene Maßnahmen im Bereich „Ausstattung und Geräte" in Höhe von insgesamt 57.000 Euro angemeldet. Davon waren 15.000 Euro zum Ersatz einzelner Komponenten der Kassenanlage im AquaMar vorgesehen. Dies war aufgrund immer häufiger auftretender Störungen bzw. des Ausfalls v.a. des Kassenautomaten notwendig, aber auch aufgrund von Problemen mit anderen Hardware-Komponenten.

 

Zu Beginn des Jahres 2012 tauchten dann weitere, massive Probleme mit der Anlage auf. Diese wurden mit dem Hersteller (Fa. Scheidt und Bachmann) in mehreren Gesprächen erörtert. Ergebnis dieser Gespräche war, dass die im AquaMar verbaute Technik (sowohl Hardware als auch Software) mittlerweile leider veraltet ist, so dass keine neuwertigen Ersatzteile mehr erhältlich sind. Es sind lediglich generalüberholte Ersatzteile beziehbar, auf die der Hersteller allerdings nur noch eine zweimonatige Garantie vergibt. Aus diesem Grund wurde z.B. das seit März 2012 defekte Geldscheinlesegerät am bestehenden Kassenautomaten nicht mehr ersetzt. Die Kosten hätten sich bei einer Garantie von 2 Monaten auf ca. 3.500 Euro belaufen.

 

Das Risiko ist erheblich, dass es noch im Jahr 2012 zu einem Totalausfall der Kassenanlage kommen kann. Eine Abfrage bei unseren Kooperationspartnern des KGSt-Vergleichsring hat ergeben, dass neben der Fa. Scheidt und Bachmann mindestens zwei weitere, qualifizierte und eventuell auch günstigere Anbieter auf dem Markt für Kassenanlagen aktiv sind. Insofern sollte eine beschränkte Ausschreibung für eine neue Kassenanlage noch im Jahr 2012 erfolgen.

 

Eine erste, grobe Kostenabschätzung hat weiter ergeben, dass wir bei dem unvermeidbaren Komplettersatz mit Investitionskosten in Höhe von ca. 100.000 Euro kalkulieren müssen. Die oben genannten investiven Mittel von 15.000 Euro sollen hierfür eingesetzt werden. Gemäß den Budegterichtlinien ist zu prüfen, ob Mittel innerhalb des Dezernats zur Verfügung stehen, die genutzt werden können. Diese Prüfung hat ergeben, dass dies im Fachbereich 4 „Arbeit, Soziales und Wohnen“ der Fall ist. Der noch fehlende Betrag von 85.000 Euro kann nach Absprache mit der Dezernentin und der zuständigen Fachbereichsleitung, Frau Volkert, aus der Investitionsnummer I550.001.2 „Barrierefreies Wohnen" (Produkt 555010) gedeckt werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird daher gebeten von der Überschreitung des Budgets im Produkt 274010 "städtische Bäder“ für Investitionen Kenntnis zu nehmen und damit der Deckungsfähigkeit oberhalb der Fachbereichsbudgets im Dezernatsbudget III (vgl. Ziffer 1.3 der Budgetierungsregeln) in Höhe von bis zu 85.000 € zuzustimmen.

 

Über die erforderlichen Freigaben der weiteren investiven Maßnahmen für die städtischen Bäder entscheidet im Rahmen der o. g. Grenzen der Magistrat.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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