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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1698/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.              Der beigefügte XV. Nachtrag zur Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.

 

2.              Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen zusätzlich ohne Rechtspflicht auch auf der in ausschließlicher Verantwortung der Universitätsstadt Marburg betriebenen Internetseite www.marburg.de unter Angabe des Bereitstellungstages.

 

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Sachverhalt

- 2 -

Begründung:

 

1.              XV. Nachtrag zur Hauptsatzung

 

Bedingt durch die wesentlichen Änderungen im Rahmen der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 16. Dezember 2011 ist eine Überarbeitung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg erforderlich. Folgende Punkte sollten auf Empfehlung des Ältestenrats geändert oder neu gefasst werden:

 

1.)    Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsbeiräte über Bekanntmachungstafeln (§ 8)

 

              Zeit, Ort und Tagesordnungen der Sitzungen der Ortsbeiräte sind durch Aushang an Bekanntmachungstafeln im jeweiligen Stadtteil bekanntzugeben. Eine Abfrage bei den Ortsbeiräten der Universitätsstadt Marburg hinsichtlich der Standorte der amtlichen Bekanntmachungstafeln hat ergeben, dass es zwischenzeitlich Änderungen bzw. Korrekturen gegeben hat. Eine Aktualisierung der Angaben in der Hauptsatzung ist somit erforderlich.

 

2.)    Film- und Tonaufnahmen und Live-Streaming (§ 8a)

             

              In der Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind (§ 52 Absatz 3 HGO).

 

              Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung sollen in öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg zukünftig zulässig sein.

 

              Diese Option begründet eine erweiterte Transparenz der politischen Arbeit der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg. Die Einwohnerinnen und Einwohner können mit Hilfe der Medien einen ergänzenden Einblick in die kommunale Arbeit der Stadtverordnetenversammlung erhalten. Gleichzeitig werden die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung den aktuellen Entwicklungen der elektronischen Information und Kommunikation der Bevölkerung angepasst.

 

              Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung können zudem zusätzlich mit Bild und Ton aufgezeichnet und ohne zeitlichen Verzug und ohne nachträgliche inhaltliche Veränderung auf der Internetseite der Universitätsstadt Marburg als Live-Stream der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Live-Stream-Aufnahmen sollten dabei in städtischer Regie verbleiben, um eine bessere Kontrolle bzw. Durchführung zu gewährleisten.

 

              Die Stadtverordnetenversammlung erhält mit dem Live-Stream eine neue Möglichkeit, die Einwohnerinnen und Einwohner der Universitätsstadt Marburg am kommunalen Geschehen teilhaben zu lassen.

 

              Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die eine Aufzeichnung ihrer Person in der Stadtverordnetenversammlung ablehnen, haben dies dem/der Stadtverordnetenvorsteher/in vor Beginn der Sitzung anzuzeigen. In diesem Fall sind die Aufnahmen für das Live-Streaming so zu gestalten, dass die Rechte des/der widersprechenden Stadtverordneten gewahrt werden.

 

Der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg steht es zudem frei, durch entsprechende Ausgestaltung der Geschäftsordnung die Medienöffentlichkeit auch bei den öffentlichen Sitzungen ihrer Hilfsorgane (Ausschüsse und Beiräte) zuzulassen.

 

Bedingt durch die umfangreichen und wesentlichen Änderungen im Rahmen der Novellierung der HGO sowie die notwendigen Aktualisierungen ist der XV. Nachtrag erforderlich. Die beigefügte Synopse stellt die derzeitige Fassung der Hauptsatzung und den Entwurf mit dem XV. Nachtrag einander gegenüber und hebt die geplanten Änderungen übersichtlich hervor.

 

 

2.              Öffentliche Bekanntmachung

 

Mit der Novellierung der HGO wird der Universitätsstadt Marburg für ihre öffentlichen Bekanntmachungen nicht nur die Nutzung einer örtlich verbreiteten, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitung eingeräumt. Öffentliche Bekanntmachungen sind nunmehr auch über das Internet zulässig (§ 7 Absatz 1 HGO).

 

Diese Neuregelung trägt der fortschreitenden Entwicklung bei der elektronischen Information und Kommunikation der Bevölkerung Rechnung. Den Einwohnerinnen und Einwohnern der Universitätsstadt Marburg wird damit der Zugriff auf die Bekanntmachungen, insbesondere der örtlichen Rechtsvorschriften, erleichtert.

 

Öffentliche Bekanntmachungen der Universitätsstadt Marburg erfolgten bisher grundsätzlich durch einmaligen Abdruck in der Oberhessischen Presse. Diese Praxis soll weiter beibehalten werden. Zukünftig sollen öffentliche Bekanntmachungen – allerdings ausdrücklich ohne Rechtspflicht – auch über das Internet erfolgen. Dies bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern der Universitätsstadt Marburg eine weitere Möglichkeit, sich insbesondere über die Satzungen und Verordnungen zu informieren.

 

Mit der ursprünglich angedachten parallelen Verankerung der öffentlichen Bekanntmachung über das Internet in der Hauptsatzung sind hohe rechtliche Anforderungen verbunden. Daher soll zunächst dieser Service implementiert werden, ohne dies formal in der Hauptsatzung zu regeln. Sobald hinreichende Erfahrungen hiermit gemacht worden sind, könnte auch eine förmliche Regelung der öffentlichen Bekanntmachung über das Internet als ausschließliche Form oder parallel zur jetzigen Regelung erfolgen.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlagen:                           

 

1.             XV. Nachtrag zur Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg

2.             Synopse

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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