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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1700/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die beigefügte Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die derzeit geltende Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Universitätsstadt Marburg basiert auf der im Juli 1974 in Kraft getretenen Fassung.

 

Zwischenzeitlich besteht für die Geschäftsordnung ein Änderungsbedarf. Sie ist inhaltlich zu überarbeiten und aufgrund der in den letzten Jahren eingetretenen rechtlichen, technischen und organisatorischen Entwicklung zu aktualisieren. Insbesondere die Regelungen hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Ortsbeiräte sowie die Form der Einladung zu den Sitzungen sind zu überarbeiten. Darüber hinaus besteht ein Korrekturbedarf hinsichtlich geschlechtergerechter Sprache.

 

Den Ortsbeiräten wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Folgende wesentliche Punkte sollten auf Empfehlung des Ältestenrats geändert oder neu gefasst werden:

 

1.)    Rechte und Pflichten der Ortsbeiräte (§ 3 Absatz 1 bis 4)

             

Die Rechte und Pflichten der Ortsbeiräte werden detaillierter beschrieben. Es wird unter anderem hervorgehoben, dass die Ortsvorsteher/innen Ansprechpartner/innen für die Bürger/innen des jeweiligen Stadtteils sind.

 

Darüber hinaus werden die Rechte der Ortsbeiräte erweitert. Die Ortsbeiräte haben zu allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen, ein Vorschlagsrecht bzw. Antragsrecht. Zu allen Anträgen, Anregungen und Vorschlägen, die ein Ortsbeirat dem Magistrat unterbreitet, hat der/die Ortsvorsteher/in das Recht, in den die Angelegenheit beratenden Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung Stellung zu nehmen.

 

In allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen, ist der Ortsbeirat zu hören und es muss ihm Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.

 

Die Frist für Stellungnahmen zu Fragen, die von der Stadtverordnetenversammlung und vom Magistrat vorgelegt werden, wird von einem Monat auf sechs Wochen verlängert, damit die Stellungnahmen im regulären Sitzungsturnus vorbereitet und beschlossen werden können.

 

2.)    Budget (§ 3 Absatz 5)

             

Ein Budget für besondere Anlässe wird neu aufgenommen. Es handelt sich dabei um besondere, nicht wiederkehrende Anlässe, zu denen Präsente, Sachspenden und Ähnliches geleistet werden können. Eine reguläre bzw. zusätzliche Vereinsförderung wird dadurch nicht ermöglicht.

 

Ein Budget für Feldwege wird ebenfalls neu aufgenommen, um die Entscheidung über die Unterhaltung und Instandsetzung von Feldwegen des jeweiligen Stadtteils dem Ortsbeirat zu übertragen.

 

3.)    Einladungen (§ 4)

 

              Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Gegenstände, die verhandelt werden sollen. Diese Neuregelung trägt der fortschreitenden Entwicklung bei der elektronischen Information und Kommunikation Rechnung.

 

 

Weitere Erläuterungen sind der beigefügten Synopse zu entnehmen, welche die derzeitige Fassung der Geschäftsordnung und den Entwurf der Neufassung einander gegenüberstellt und die geplanten Änderungen übersichtlich hervorhebt. Die komplette Neufassung der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Universitätsstadt Marburg trägt zur Rechtsklarheit und Bestimmtheit bei.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlagen:

 

1.             Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Universitätsstadt Marburg

2.             Synopse

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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