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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1972/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.               Die Universitätsstadt Marburg nimmt ihre gesetzlichen Mitwirkungsrechte im Steuerermittlungsverfahren (§ 21 Abs. 3 FVG) zur Gewerbesteuer wahr.

 

2.               Hierfür wird im Rahmen eines Projektes zur kommunalen Betriebsprüfung eine zusätzliche Stelle in der Kämmerei eingerichtet. Ihre Aufgabe besteht in der Begleitung, Unterstützung und Intensivierung der Betriebsprüfung durch das Finanzamt mit der Zielsetzung, Fehlern im Verfahren abzuhelfen und die gebotene Gewerbesteuerpflicht der Unternehmen durchzusetzen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Gesetz über die Finanzverwaltung (§ 21 Abs. 3 FVG) lässt zu, dass Gemeindebedienstete an den Betriebsprüfungen (Außenprüfungen) des Finanzamtes teilnehmen. Auch wenn die städtischen Betriebsprüfer kein eigenes Prüfungsrecht besitzen, kann über diese Begleitung, etwa durch Akteneinsicht, die Prüfung intensiviert und damit Fehler bei der Berechnung der Gewerbesteuer vermieden werden.

Andere Städte wie z.B. Köln, Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach haben mit vergleichbarem Vorgehen positive Erfahrungen gesammelt. In der Stadt Köln wurden laut Verwaltungsstellungnahme durchschnittlich ca. eine Million Euro Mehrertrag pro eingesetzten Betriebsprüfer/-in erwirtschaftet.

 

 

 

Halise Adsan                                                        Tanja Bauder-Wöhr

Henning Köster-Sollwedel,               Jan Schalauske

 

 

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