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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/2004/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den von der CDU-FDP-Koalition im Hessischen Landtag vorgelegten Entwurf des sog. Kinderförderungsgesetzes ab. Das Gesetz steht im Gegensatz zu den Zielen einer guten, pädagogisch sinnvollen Arbeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen und angemessenen Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Es wird vielmehr dazu beitragen, die Qualität der Arbeit der Kinderbetreuungseinrichtungen zu verschlechtern.

 

Deshalb fordert die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat der Universitätsstadt Marburg auf, in der anstehenden parlamentarischen Beratung über die kommunalen Spitzenverbände, die Fachverbände und auch gegenüber Sozialminister Güttner darauf hinzuwirken, dass der Entwurf des Kinderförderungsgesetzes zurückgenommen und umfassend überarbeitet wird. Der Magistrat wird aufgefordert, dabei deutlich zu machen, dass es die Aufgabe des Landes Hessen sein muss, die Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen von U3 bis zu Betreuungsangeboten in der Grundschule nachhaltig zu verbessern statt zu verschlechtern. Das bezieht sich insbesondere auf die Gruppengrößen, die Qualifikation, Fortbildung und Arbeitsbelastung der Beschäftigten sowie eine angemessene anteilige Finanzierung der Einrichtungen durch das Land Hessen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das geplante Kinderförderungsgesetz stellt einen Paradigmenwechsel in der Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen dar. Die Einführung von "Fallpauschalen" für die betreuten Kinder, von Betreuungsmittelwerten in der Berechnung der Anwesenheitszeiten und die Erhöhung des möglichen Anteils von Nicht-Fachkräften in der Betreuung hat eine Ökonomisierung der Kinderbetreuung zur Folge. Nur große Gruppen rechnen sich - bis zu 16 Kinder im U3-Bereich und 25 Kinder im Kindergartenbereich. Es rechnen sich nur solche Öffnungszeiten, in denen möglichst alle Kinder anwesend sind. Kleine Gruppen und lange Öffnungszeiten, etwa bis 17:00 Uhr, werden unwirtschaftlich oder müssen anderweitig finanziert werden.

Zur Abfederung des Kostendrucks steht zu erwarten, dass vermehrt mit Teilzeitarbeitskräften, befristeten Arbeitsverhältnissen und nicht pädagogisch ausgebildetem Person gearbeitet werden muss.

Weil Eltern, Träger und auch wir als Stadtverordnetenversammlung aber gute Qualität, kleine Gruppen und lange Öffnungszeiten der Einrichtungen wollen und weil schon allein auf Grund baulicher Voraussetzungen und zugrunde liegender Betriebsgenehmigungen die Träger überhaupt nicht in der Lage sind, die ökonomisch sinnvolle "Volllast" ihrer Einrichtungen herzustellen, wird sich die anteilige Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen durch das Land Hessen reduzieren.

Der Entwurf des sog. Kinderförderungsgesetzes führt noch zu weiteren Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten: Es sind zu geringe Ausfallzeiten für Krankheit und Fortbildung vorgesehen, der Aufwand für Leitungsfunktionen, pädagogische Vor- und Nachbereitung ist nicht berücksichtigt, und die zu erwartende Steigerung der Gruppengrößen führen zu Mehrbelastung in der Betreuung und in der Arbeit mit Eltern.

Der Gesetzentwurf enthält nur unzureichende Regelungen über die finanziellen und personellen Mehrbedarfe für Inklusion und für Kinder mit erhöhtem Förderungsbedarf. Auch das ist ein Rückschritt angesichts der EU-Behindertenrechtskonvention und den Bemühungen um soziale Integration von benachteiligten Kindern.

Die Landesregierung musste dem Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes nachkommen und den Kommunen einen Ausgleich für die Mehrbelastungen angesichts landesgesetzlicher Vorgaben in der Kinderbetreuung zahlen. Das sog. Kinderförderungsgesetz nimmt die Hoffnung, dass es der CDU-FDP-geführten Landesregierung mit einer nachhaltigen Förderung der Kinder und ihren Betreuungseinrichtungen wirklich ernst ist. Statt den Anteil des Landes an der Finanzierung deutlich zu erhöhen, wird das Gesetz dazu führen, dass das Land weniger Mittel für die Kinderbetreuung ausgeben muss bzw. die Sicherung bestehender qualitativer Standards und die Mehrkosten des Ausbaus der Betreuungseinrichtungen den Kommunen überlasst. Das Land nimmt seine Verantwortung für die Förderung der Kinder nicht wahr. Das ist unsozial. Es lässt die Kommunen einmal mehr allein, wenn es um gute Qualität in der Kinderbetreuung geht. Das ist unverantwortlich. Deshalb ist das Gesetz abzulehnen.

 

 

 

 

Steffen Rink                                                                      Hans-Werner Seitz

 

 

 

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