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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/2028/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung eines Gesamtabschlusses 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Stefanie Tripp
- Verfasser*in:
- Tripp, Stefanie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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19.02.2013
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Sachverhalt
- 2 -
Begründung:
Im Rahmen der 151. Vergleichenden Prüfung Haushaltsstruktur 2011: Sonderstatusstädte wurde durch die mit der Durchführung der Prüfung beauftragte Fa. P&P Treuhand GmbH ein Gesamtabschluss der Universitätsstadt Marburg mit ihren Beteiligungsunternehmen für das Haushaltsjahr 2009 erstellt. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Prüfungsgesellschaft, haben wir diese gebeten, basierend auf dem Konzernabschluss 2009 ein Angebot für die Erstellung eines entsprechenden Gesamtabschlusses 2010 zu unterbreiten.
Inzwischen liegt ein Angebot der Firma P&P Treuhand GmbH über die Erstellung eines Gesamtabschlusses 2010 i.H.v. 16.660 EUR incl. Umsatzsteuer vor. Dieses Angebot basiert auf einer Fortschreibung des im Rahmen der Überörtlichen Prüfung für 2009 erstellten Gesamtabschlusses. Auf einen formvollendeten Gesamtabschluss insbesondere der verbalen Berichte soll für 2010 verzichtet werden. Insbesondere umfasst das Angebot keine Maßnahmen, die den Aufbau der Berichtspflichten der Beteiligungsgesellschaften sowie den Abgleich der Forderungen und Verbindlichkeiten mittels Saldenbestätigung beinhalten. Die Aufwendungen für die Abschlusserstellung können im Rahmen des Fachbereichsbudget 1 gedeckt werden.
Es kann davon ausgegangen werden, dass diese vereinfachte Form des Gesamtabschlusses für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 ausreichend ist, da erst mit dem aktuellen Abschluss 2012 aus einem Gesamtabschluss steuerungsrelevante Schlüsse gezogen werden können. Ab 2012 sollte jedoch der Gesamtabschluss in einer ausführlicheren Form vorgenommen werden.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Erstellung des kommunalen Gesamtabschlusses spätestens zum 31. Dezember 2015, doch wird der Universitätsstadt Marburg im Bericht der 151. Vergleichenden Prüfung Haushaltsstruktur 2011: Sonderstatusstädte empfohlen, früher als gesetzlich vorgeschrieben einen Gesamtabschluss aufzustellen, da einzig der Gesamtabschluss die wirtschaftliche Lager der Stadt abschließend und vollständig abbildet.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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