Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2033/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Schulentwicklungsplan für die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen der Universitätsstadt Marburg zu beschließen.

Reduzieren

Sachverhalt

- 2 -

Begründung:

 

Nach § 145 Hessisches Schulgesetz (HSchG) müssen Schulträger Schulentwicklungspläne aufstellen und im Bedarfsfall fortschreiben. Sowohl die Erstellung als auch die Fortschreibung bedürfen der Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums.

 

Am 29.06.2012 hat die Stadtverordnetenversammlung den Teilplan A 1 für die Grundschulen der Universitätsstadt Marburg beschlossen, dessen Zustimmung vom Kultusministerium mit Erlass vom 31.01.2013 erteilt wurde.

 

Wir legen jetzt den Teilplan A 2 für die weiterführenden Schulen vor und schließen damit zunächst die Aktualisierung unserer Schulentwicklungsplanung ab.

In den folgenden Jahren werden wir die bisherigen statistischen Fortschreibungen wieder aufgreifen und damit einen jährlichen Überblick über die Entwicklung unserer Schulen geben.

Nach einem entsprechenden Erfahrungszeitraum wird es voraussichtlich auch zu einer Dokumentation der inklusiven Beschulung im Verbund mit einer Aktualisierung der Schulentwicklung der Förderschulen kommen. Wie dieses Verfahren zu gestalten ist, entscheiden wir mittelfristig in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt.

 

Der jetzt zu beschließende Teilplan enthält neben den umfangreichen statistischen Darstellungen zur Schülerzahlentwicklung und deren Bewertung auch Erläuterungen zu pädagogischen und bildungspolitischen Themen wie Inklusion, Selbständigkeit der Schulen, Ganztagsschulentwicklung.

Die konkreten Entwicklungen der Mittelstufenschule - Friedrich-Ebert- und Theodor-Heuss-Schule – und der drei Gymnasien bzgl. G8/G9 sowie die Unterstützung der Schulen durch sozialpädagogisches Handeln sind ebenfalls ausführlich erörtert und werden im Textverlauf ergänzt.

Die Auswirkungen von aktuellen Veränderungen durch die Rückkehr zu G9 können wir erst mittelfristig dokumentieren.

 

Für Schulträger und Kultusministerium von ausschlaggebender Bedeutung sind die Prognosen der Schülerzahlen (Ziff. A 2 – 4) und die künftigen Planungsvorhaben in der Schulorganisation (Ziff. A 2 6.1).

Unsere Prognose zeigt einen leichten Rückgang der Schülerinnen und Schüler bis zum Jahr 2016 mit einem anschließenden Anstieg bis 2022, der bei Berücksichtigung von G9 entsprechend höher ausfällt.

Konkrete schulorganisatorische Neuregelungen stehen nach der Entscheidung über die Verbundschule (Stadtverordnetenbeschluss vom 30.03.2012 – VO/0979/2012) und der Definition der Rückkehroption zu G9 als interne Organisationsentscheidungen der Schulen derzeit nicht an.

 

Nachrichtlich werden die bereits in Planung befindlichen Schulbauvorhaben unter Ziff A 2 6.2 aufgelistet, so dass der mittelfristige Bedarf der Schulbaumaßnahmen und deren Finanzierung allen Beteiligten in der Schulträgerverantwortung - ebenso wie im Teilplan für die Grundschulen – deutlich vor Augen geführt wird. Unerwartete Sanierungsmaßnahmen kommen sicher noch hinzu, gleichermaßen Bedarfe durch veränderte pädagogische oder sonstige Entwicklungen.

 

Die Schulkommission hat in ihrer Sitzung am 12.03.2013 dem Plan in seiner vorgelegten Fassung grundsätzlich zugestimmt. Einzelne Änderungswünsche wurden in den Planungsentwurf eingearbeitet.

Mit dem Staatlichen Schulamt, der Jugendhilfeplanung, den benachbarten Schulträgern (insbesondere dem Landkreis Marburg-Biedenkopf), dem Stadtelternbeirat und dem Stadtschülerrat erfolgte eine entsprechende Abstimmung. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden unter Ziff. 8 im Schulentwicklungsplan eingearbeitet.

 

 

 

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

              - 2 -

Beschlussfolgeabschätzung (BFA) – Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

1. Kostenzusammenstellung – Einmalkosten

 

X

Es bestehen keine Einmalkosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Einmalkosten

 

 

2. Kostenzusammenstellung – Folgekosten

 

X

Es bestehen keine Folgekosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Folgekosten

 

 

3. Weitere Auswirkungen

 

X

Es bestehen keine weiteren Auswirkungen

 

 

 

Es bestehen folgende weitere Auswirkungen

 

(z. B. familienpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Gender Mainstreaming, Auswirkungen der Beschlüsse auf die demographische Entwicklung der Stadt Marburg)

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen