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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2178/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der beigefügte VII. Nachtrag zur Satzung über die Bildung der Schulbezirksgrenzen in der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die o. g. Satzung muss mit einem weiteren Nachtrag versehen werden, nachdem einige Straßen und Plätze benannt wurden und insbesondere nachdem zum neuen Schuljahr die Verbundschule West ihre Arbeit aufnimmt.

 

Nachdem jetzt das Hess. Kultusministerium mit Erlass vom 31. Januar 2013 dem Schulentwicklungsplan Teilplan A 1 für die Grundschulen der Stadt Marburg und damit die Organisationsmaßnahme zur Zusammenlegung der drei Grundschulen Cyriaxweimar, Elnhausen und Wehrshausen zu einer Verbundschule zugestimmt hat, kann und muss nun die Satzung geändert werden, insbesondere um die rechtlichen Voraussetzungen für die Verbundschule der westlichen Stadtteile zu gewährleisten.

 

§ 5 Abs. 2 ist ersatzlos zu streichen. Bei diesem Paragraphen (ehemals § 7) handelt es sich um eine Übergangsvorschrift für die Zeit vor der Einführung der Satzung in 1986. Die in dem Absatz aufgeführte Ausnahme, dass Schülerinnen und Schüler abweichend von dieser Satzung an Grundschulen aufgenommen worden sind und somit dieses Schulverhältnis unberührt bleibt, kann nach Meinung des FD 40 nicht mehr auftreten, da nunmehr seit Jahren die Satzung greift und entsprechend der Schulbezirksgrenzen eingeschult wird. Bei Ausnahmen von den Schulbezirksgrenzen müssen seit Jahren Gestattungen beantragt werden.

 

Egon Vaupel                                                                                                                Dr. Kerstin Weinbach

Oberbürgermeister                                                                                                  Stadträtin

 

 

Anlage

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Finanz. Auswirkung

 

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