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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Piratenpartei - VO/2228/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, alle Bemühungen einzustellen, die zum Ziel haben

 

(1)               eine Seilbahn auf die Lahnberge und/oder

(2)               einen Schrägaufzug zum Schloss zu realisieren.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Wir sind der Ansicht, dass die bisherigen Möglichkeiten zur Erreichung des Schlosses und der Lahnberge ausreichend sind oder wesentlich flexibler durch einen Ausbau des bestehenden ÖPNV ergänzt werden könnten.

In Marburg würden Gutachten zu Realisierung der Vorhaben nur unnötig den Steuerzahler belasten und schließlich ist selbst bei Spenden für das Bauvorhaben des einen und/oder anderen dieser beiden Projekte zu bedenken, dass zusätzlich nicht unerhebliche Folgekosten für den laufenden Betrieb entstehen.

Aber es gibt auch andere Aspekte, die gegen diese beiden Projekte sprechen: In Bad Dürkheim musste eine bereits installierte Gondelbahn nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.03.1981 wegen Verstoßes gegen Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes wieder abgebaut werden. Besitzer der Grundstücke in der Schneise unter dem Seilverlauf hatten sich gegen das Überfliegen ihrer Parzellen juristisch unter Berufung auf Artikel 14 Absatz 3 Satz 2 sowie auf Verletzung von Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes erfolgreich zur Wehr gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht gab den Klägern recht.

Da in Marburg beide Projekte bei ihrer eventuellen Realisierung ebenfalls über Grundstücke verlaufen, die im Wesentlichen nicht in städtischem Besitz sind, würde ein einziger Widerspruch genügen, um den Bau zu verhindern.

Zusätzlich tangiert der angedachte Schrägaufzug das Denkmalschutzgesetz. Sowohl am Wasserhäuschen als auch am Schloss sind An- oder Umbauten sicher nicht genehmigungsfähig.

Hinzuweisen wäre noch darauf, dass z.B. die Trierer Kabinenbahn aus Rentabilitätsgründen wieder abgebaut wird und auch in Koblenz wird nach Abschluss der Bundesgartenschau der Rückbau einer Seilbahn aus wirtschaftlichen Gründen diskutiert.

 

Quellen:

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Rückbau der Gondelbahn in Bad Dürkheim: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:BuVGGondelbahnBadD%C3%BCrkheim.pdf

Vgl. auch: Seibahngesetz der EU (ABl. EG 2000 Nr. L 106 S. 21, vom 20.März 2000), das europaweit gilt. Hessen hat auf dieser Basis ein Seilbahngesetz beschlossen (HSeilbG, gültig ab 01.10.2006, Fundstelle GVBl. I 2006, 491). Dort steht u.a. in § 2 zur Begriffsbestimmung, dass dieses Gesetz auch für Schrägaufzüge gilt: "Standseilbahnen und andere Anlagen, deren Fahrzeuge von Rädern oder anderen Einrichtungen getragen und durch ein oder mehrere Seile bewegt werden". In § 9 steht zum Thema evtl. Enteignung (falls Grundstückseigner nicht mit einer Überfahrt einverstanden sind) sinngemäß: "Enteignungen sind nur möglich wenn an der Bahn und deren Betrieb ein erhebliches öffentliches Interesse besteht" (vgl. auch das Gerichtsurteil des BVG. zur Demontage der Gondelbahn in Bad Dürkheim).

 

Dr. Michael Weber

 

 

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