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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2301/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zum nächst möglichen Termin wird in der Stadt Marburg ein Handy-Parksystem ein-gerichtet, das alle Bereiche des hoheitlichen Parkens, d.h. alle mit Parkscheinauto-maten bewirtschafteten Stellplätze im öffentlichen Straßenraum, erfasst. Die Verwal-tung wird beauftragt, als Service für die Parkkundinnen und -kunden die erforderlich Schritte und Beschaffungen zur Einrichtung eines kostengünstigen Handy-Parkens einzuleiten, das eine Benutzung mit und ohne Registrierung ermöglicht.

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Sachverhalt

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Begründung:

 

Ausgehend von dem Prüfungsauftrag der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2012 haben sich Vertreter des Ordnungsamtes und der Stadtwerke Marburg Consult GmbH eingehend mit der Thematik befasst, verschiedene Anbieter der Technologie eingeladen und deren Angebote verglichen. Hieraus konnten die folgenden Erkenntnisse gewonnen werden.

 

Die angebotenen Technologien unterscheiden sich voneinander hinsichtlich der Abwicklungsvarianten und der Kosten für die Nutzer des Systems, d.h. Parkkunden und Stadt.

 

Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal der Systeme für das Handyparkens ist die Art der Nutzung. So gibt es für eine spontane Nutzung eine Variante ohne Registrierung und als günstigere Option mit vorheriger Registrierung bei dem entsprechenden Anbieter.

 

Die Unterscheidungsmerkmale sind im Einzelnen:

 

OHNE Registrierung

 

·         Ideal für die spontane Nutzung,

·         geringe Hürde zum Bezahlen der Parkgebühren,

·         anonymes Verfahren,

·         Erinnerungs-SMS am Ende der gelösten Parkzeit,

·         Schnittstelle zu den meisten deutschen Mobilfunkanbietern,

·         Prepaid- und Postpaidkunden – Abrechnung erfolgt über den Mobilfunkanbieter,

·         Einzelbeleg des Parkvorgangs über den Anbieter.

 

 

MIT Registrierung

 

·         Einfach, schnell und sicher für den Nutzer,

·         kostenlose Registrierung,

·         deutlich günstigere Nutzungsgebühren als bei der unregistrierten Variante,

·         kostenloser Anruf zum Starten des Parkvorgangs,

·         bedienerfreundlich durch simplen Telefonanruf oder App auf einem Smartphone,

·         Erinnerungs-SMS bei Erreichen der Parkhöchstdauer,

·         minutengenaue Abrechnung ohne vorherige Festlegung der Parkzeit (Check-In / Check-Out),

·         monatliche Rechnung vom Anbieter.

 

 


Variable Kosten für die Nutzer des Handyparkens

 

Die Anbieter des Handyparkens unterscheiden sich hinsichtlich der Nutzungskosten für die Parkkunden. Die Parkkunden müssen die Spontanietät des unregistrierten SMS-Parkens teuer bezahlen. Die zum Parkbeginn notwendige SMS an den Anbieter kostet je nach Mobilfunkanbieter zwischen 0,09 und 0,39 €. Hinzu kommen, in Abhängigkeit von der Parkdauer und Parkgebühr, die Gebühren des Handyparkanbieters von 0,18 bis 0,50 € je Parkvorgang. Weitere 0,06 € werden für die Antwort via SMS durch den Anbieter in Rechnung gestellt.

 

Deutlich günstiger für den Nutzer ist das Handyparken mit Registrierung. Über eine kostenlose 0800er-Nummer oder mit Smartphone-App wird der Parkvorgang gestartet. Die Parkzeit kann im Rahmen der Parkgebührenordnung der Stadt gewählt und per Anruf oder App minutengenau abgerechnet werden.

 

Für den Nutzer fallen bei der günstigsten Variante mit Registrierung, unabhängig von der Parkdauer und den anfallenden Parkgebühren, via App lediglich 0,10 € pro Parkvorgang an. Die Variante per SMS ohne Registrierung kann mit bis zu 0,95 € Gebühren pro Parkvorgang verbunden sein kann.

 

Bei der Abwägung bleibt festzuhalten, dass eine einmalige Registrierung sicherlich im ersten Moment einen kleinen Aufwand bzw. Hürde darstellt, in der Folge die anfallenden Gebühren jedoch deutlich niedriger ausfallen.

 

 

Monatliche Fixkosten

 

Ein weiteres Entscheidungskriterium sind die für die Stadtverwaltung anfallenden Betriebskosten.

 

Bei der teuersten Lösung belaufen sich die monatlichen Nutzungsgebühren auf 750,00 €. Die günstigste ist auf Grund einer Sonderaktion unbefristet kostenlos. Letzteres Angebot zielt darauf ab, ein möglichst flächendeckendes Netz für bundesweit agierende Firmenkunden mit großen Fahrzeugflotten aufzubauen.

 

 

Nutzungsgrad/Auswirkungen auf die Parkeinnahmen

 

Der Nutzungsgrad lässt sich nur sehr schwer beziffern. Je nach Anbieter wurde nach drei Jahren ein prozentualer Anteil von bis zu 20 Prozent prognostiziert.

Seitens der Arbeitsgruppe werden diese Zahlen für unrealistisch erachtet. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass 5 bis 10 Prozent im genannten Zeitraum realistisch sind. Abschließend können keine zutreffenden Prognosen gestellt werden. So hängt die Nutzung von der gewählten Zugangsvariante, der Intensität der Werbung und Darstellung in der Stadt und von der Einwohnerstruktur ab.

 

Bei einem Nutzungsgrad von 5 % würden ca. 50.000 € Parkgebühren auf Handyparker entfallen

 

Kontrolle durch Ordnungsbehörde

 

Unabhängig vom Handyparkanbieter ist es für die Kontrolle der Parkberechtigungen notwendig, die Ordnungspolizei mit internetfähigen Smartphones auszustatten und eine entsprechende Software anzuschaffen. Ein Austausch der aktuellen Erfassungsgeräte der Ordnungspolizei ist jedoch ohnehin in naher Zukunft notwendig. Zur Kontrolle des Parkraumes wären 15 Geräte erforderlich, welche zu den Konditionen der Stadtverwaltung als Großkunde jeweils nur rund 50,00 € kosten würden. Eine Vielzahl von Softwareherstellern bieten inzwischen Lösungen für den Einsatz dieser Geräte in der Verkehrsüberwachung an Hiermit lassen sich die Fälle durch die Ordnungspolizei komfortabel erfassen und mit Beweisbildern verknüpfen. Schon wenige Minuten später sind die Falldaten und Bilder für den Innendienst einsehbar, der dann innerhalb kürzester Zeit zu einer Verwarnung Auskunft geben kann. Die einmaligen Investitionskosten für eine neue Smartphone-gestützte Software belaufen sich auf ca. 15.000,00 €. Die Software bietet neben der Kontrolle des Handyparkens noch eine Vielzahl weiterer Vorteile für den Innen- und Außendienst in der Ordnungsverwaltung.

 

 

Fazit

 

Die Einführung des Handyparkens führt für die Universitätsstadt Marburg zu einer Imageverbesserung als moderne Stadt, die den Service für ihre Bürger und Besucher in den Vordergrund stellt. Im Bereich der Einnahmen ist nicht mit einer grundsätzlichen Verschlechterung der Einnahmesituation für die Stadt zu rechnen. Die Kosten im Bereich der Parkraumbewirtschaftung werden sich durch die Einführung des Handyparkens nicht reduzieren. Aufgrund der zu erwartenden niedrigen Nutzerfrequenz können weder die Anzahl der aufgestellten Parkscheinautomaten, noch die Leerungszyklen der Automaten und die damit verbundenen Personalkosten verringert werden.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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