Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/2806/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

A. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten,

 

gem. § 28 GemHVO von folgenden Informationen zur Entwicklung im Ergebnishaushalt 2013 Kenntnis zu nehmen:

 

  1. Im Produkt 332140 „Straßenreinigung“ werden für das Jahr 2013 beim Sachkonto 6102000 „Dienstleistungen DBM“ Mehraufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 0,6 Mio. € erwartet.

 

  1. Im Produkt 515720 „Hilfen für junge Menschen und deren Familien“ werden derzeit Mehraufwendungen/-auszahlungen in Höhe von rd. 640 T€ erwartet.

 

Eine Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen im Budget des Fachbereiches 5 scheint nach gegenwärtigem Kenntnisstand in einem Umfang von 350 T€ möglich, so dass eine Budgetüberschreitung von 290 T€ verbleibt.

 

  1. Im Sonderbudget „Personal“ werden für das Jahr 2013 Mehraufwendungen/      -auszahlungen in Höhe von rd. 0,3 Mio. € erwartet.

 

  1. Die genannten Mehraufwendungen sind der aktuelle Stand. Sie können sich im weiteren Verlauf noch nach oben oder unten verändern.

 

  1. Ob die einzelnen Budgetüberschreitungen in den jeweiligen Dezernatsbudgets aufgefangen werden können, ist noch nicht abzusehen.

 

B. Der Haupt- und Finanzausschuss wird deshalb gebeten zu beschließen:

 

  1. Zur Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen wird entsprechend den Regeln für die Budgetierung zunächst formal der fachbereichsübergreifenden Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in derzeit noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb des Dezernates I bzw. II grundsätzlich zugestimmt.

 

  1. Können die Mehraufwendungen/-auszahlungen im Jahresabschluss 2013 durch Ausgleich innerhalb der Dezernatsbudgets nicht aufgefangen werden, wird auf die Vorbelastung der einzelnen Budgets 2014 verzichtet (vgl. Ziffer 1.5.2 der Budgetregeln).
Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

 

Nach § 28 GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich das geplante Ergebnis des Gesamtergebnishaushalts wesentlich verändert. Dies ist bei einigen Positionen des Ergebnishaushalts 2013 der Fall, so dass die Stadtverordnetenversammlung mit einer separaten Vorlage hierüber unterrichtet wird.

 

Nach den Budgetregeln sind Mehraufwendungen eines Fachdienstbudgets/Sonderbudgets zunächst im Fachbereichsbudget, dann – mit Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses – im Dezernat zu decken. Erst wenn das nicht möglich ist, kommt eine überplanmäßige Aufwendung/-auszahlung in Betracht. Liegen deren Voraussetzungen allerdings nicht vor, wird das Budget des Folgejahres mit der Überschreitung belastet.

 

Derzeit zeichnet sich keine vollständige Deckung im Dezernatsbudget I bzw. II ab. Andererseits kommt z. Zt. auch noch keine überplanmäßige Aufwendung/-auszahlung in Betracht, weil die vorliegenden Zahlen noch zu wenig über den endgültigen Stand aussagen.

 

Der Beschlussvorschlag hält deshalb die Optionen offen.

 

Da die Mehraufwendungen in den betroffenen Budgets nicht durch eine fehlerhafte Budgetbewirtschaftung entstanden sind, wird auf die in den Budgetregeln vorgesehene Vorbelastung des Budgets des Folgejahres verzichtet.

 

Die Budgetüberschreitungen lassen sich im Einzelnen wie folgt begründen:

 

Straßenreinigung und Winterdienst

 

Im Produkt 332140 „Straßenreinigung“ wurde als Ansatz für das Jahr 2013 beim Sachkonto 6102000 „Dienstleistungen DBM“ ein Betrag von 3.672 T€ veranschlagt. Davon waren für den Winterdienst 1,1 Mio. € vorgesehen.

 

In den bisher gebuchten Beträgen sind Aufwendungen und Auszahlungen für den Winterdienst für den Zeitraum Januar bis April 2013 in Höhe von rd. 1,4 Mio. € enthalten. Somit ist der vorgesehene Ansatz für den Winterdienst bereits im ersten Halbjahr 2013 mit 0,3 Mio. € überschritten. Zusammen mit den noch zu erwartenden Aufwendungen und Auszahlungen für den noch kommenden Winter in Höhe von rd. 0,3 Mio. € ergibt sich die zu erwartende Überschreitung des Haushaltsansatzes von rd. 0,6 Mio. €.

 

Budgetüberschreitung im Produkt 515720 „Hilfe für Junge Menschen und deren Familie“

 

Das Produkt 515720 „Hilfen für junge Menschen und deren Familien“ weist für 2013 ordentliche Aufwendungen von rd. 11 Mio. € (ohne Personal) aus. Für das Haushaltsjahr 2013 ist jedoch zu erwarten, dass die Budgetmittel für die noch anfallenden Aufwendungen wahrscheinlich nicht ausreichen werden und das Budget um rd. 0,64 Mio. € überschritten wird. Innerhalb des Fachbereichs 5 sowie auf Dezernatsebene wurde bereits abgeklärt, ob hier eine Deckung dieser Mehraufwendungen/-auszahlungen erfolgen kann. Nach dem gegenwärtigen Sachstand darf voraussichtlich mit einer Deckung in Höhe von 350 T€ aus dem Produkt 515810 „Kindertagesbetreuung“ gerechnet werden. Insgesamt ergibt sich daraus wahrscheinlich eine ungedeckte Budgetüberschreitung von rd. 0,3 Mio. €.

 

Das Budget ist geprägt durch die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und artverwandte Hilfen sowie für damit in engem Zusammenhang stehende Leistungen wie Kostenerstattung an andere Jugendämter, insgesamt Leistungen nach dem SGB VIII. Auf Gewährung all dieser Leistungen bestehen bundesgesetzlich geregelte individuelle Rechtsansprüche.

 

Der dem Jugendamt zugewiesene Auftrag gebietet es, Hilfe zu leisten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Es handelt sich um Pflichtaufgaben.

 

Die Höhe der Aufwendungen für Erziehungshilfen wird von komplexen Wirkungszusammenhängen und individuellen und gesellschaftlichen Entwicklungen sowie den gesetzlichen Vorgaben beeinflusst, so dass eine genaue Bezifferung der Ansätze sowie auch des Mehrbedarfs nicht erfolgen kann und der tatsächlich zu erwartende Gesamtbedarf bis zum 31.12.2013 im Wesentlichen unter Zugrundelegung des aktuellen Fallbestandes ermittelt wurde.

 

Im Wesentlichen zur Erhöhung der Kosten tragen die Honorare für Jugend- und Familienhelfer bei. Hier besteht weiterhin der Trend weg von der Inanspruchnahme kostengünstiger Honorarkräfte und hin zur notwendig werdenden Inanspruchnahme hoch professionalisierter Angebote Freier Träger, so dass hier eine Kostensteigerung erfolgt. Zudem werden aufgrund der Tatsache, dass innerhalb der Stadt Marburg keine Pflegestellen mehr zur Verfügung stehen, vermehrt Kinder in wesentlich kostenintensiveren Erziehungsstellen von Trägern innerhalb und außerhalb Hessens untergebracht.

 

Ausgehend von der gegenwärtigen Rechnungsstellung der Leistungserbringer und der Tatsache, dass noch Rechnungen für 2,5 bis 3 Monate fehlen, muss derzeit von einem weiteren Bedarf ausgegangen werden, so dass mit dem o. g. Mehrbedarf gerechnet wird.

 

Wesentliche Forderungen, die sich noch auf 2013 beziehen, werden uns darüber hinaus erst im I. Quartal des kommenden Jahres erreichen.

 

 

Sonderbudget Personal

 

Die Personalaufwendungen sind aufgrund der besetzten und neu eingerichteten Stellen im Haushaltsjahr 2013 sowie der zu erwartenden Tarifsteigerungen berechnet worden.

 

Für das Haushaltsjahr 2013 wird mit einem zusätzlichen Mittelbedarf von rd. 0,3 Mio. € gerechnet. Dies sind rd. 0,6 % des gesamten Budgets.

 

Die geringfügige Überschreitung des Budgets 2013 sind beispielsweise auch auf die im Vorgriff auf den Stellenplan 2014 erfolgten Personaleinstellungen zurückzuführen, die natürlich nicht in der ursprünglichen Ansatzberechnung berücksichtigt werden konnten.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

                            Ausdruck vom: 18.11.2013

                            Seite: 2/3

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen