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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/3629/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Marco Nezi (Nr. 06/21.11.2014)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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21.11.2014
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Sachverhalt
Zum Mietwagenverkehr in Marburg wurde bereits auf Antrag der CDU-Fraktion (VO/3004/2014) am 19.02.2014 ausführlich Stellung genommen.
Dargelegt wurde die grundsätzliche Rückkehrpflicht zur Betriebsstätte nach jeder Beförderung durch einen Mietwagenfahrer. Diese Rückkehrpflicht besteht nur dann nicht, wenn in der Zwischenzeit fernmündlich ein neuer Beförderungsauftrag von der Zentrale bei dem Mietwagenfahrer eingeht.
Problematisch ist es, ein Fehlverhalten von Mietwagenfirmen nachzuweisen, denn Mietwagenfahrer erklären bei Kontrollen einen Auftrag von ihrer Zentrale erhalten zu haben, aber der Kunde sei nicht erschienen.
Den Beweis zu erbringen, dass Mietwagenfahrer auf öffentlichen Straßen und Plätzen unerlaubt auf Kunden warten, ist kaum möglich.
Dennoch ist es im laufenden Jahr 2014 gelungen, zwei Verstöße gegen die Rückkehrpflicht nachzuweisen und entsprechende Ordnungswidrigkeits-verfahren gegen den Unternehmer und auch den Fahrer einzuleiten.
Die Ordnungspolizei achtet während ihrer Streifengänge auch auf die Einhaltung des Personenbeförderungsgesetzes.
Zusätzlich fanden mehrere gezielte Tages- und Nachtkontrollen der Taxen- und Mietwagenbetriebe, die von Mitarbeitern des Ordnungsamtes und der Polizei – die zum Teil in gemeinsamen Aktionen durchgeführt wurden – statt.
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