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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/3696/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadt Marburg schließt mit der DB Station&Service AG und der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH einen Kooperationsvertrag zur Modernisierung und zum barrierefreien Ausbau der Verkehrsstation Marburg-Süd ab.

Danach beträgt der Anteil der Stadt Marburg an den Gesamtkosten (insgesamt 2.490.000 €) 830.000 €.

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Sachverhalt

Begründung:

 

1.Allgemeines

In einer Rahmenvereinbarung vom 09.08.2011 haben sich das Land Hessen, die Aufgabenträger Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV), Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV) und Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) sowie die Deutsche Bahn Station&Service AG (DB) auf die Prämissen für die Umsetzung einer Vielzahl von Infrastrukturmaßnahmen an Verkehrsstationen in Hessen im Zeitraum von 2011 bis 2019 verständigt. Bestandteil der Rahmenvereinbarung ist die Infrastrukturmaßnahme „Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Marburg-Süd“.

Die Aufnahme des Projekts Marburg-Süd in die Rahmenvereinbarung Hessen erfolgte 2012. Vorausgegangen war die Erarbeitung eines Modernisierungskonzeptes durch den Rhein-Main-Verkehrsverbund. Die Stadtverordnetenversammlung fasste am 01.11.2013 einstimmig folgenden Beschluss: Der Magistrat wird gebeten die Deutsche Bahn AG und den RMV aufzufordern, dass auch für den Südbahnhofbahnsteig in Richtung Frankfurt der Zugang für Menschen mit Rollstühlen aber auch mit Fahrrädern und Kinderwagen, wie beispielsweise über eine Rampe möglich wird, wie dies bei allen anderen Abgängen der Fußngerbrücke über Bahn und Autobahn bereits der Fall ist.

Bei der  Aufnahme der Stationen in die Rahmenvereinbarung wurden durch Land, Verkehrsverbünde und die DB unter anderem die Bedeutung der Verkehrsstation, deren Zustand und die Zahl der Reisenden als Auswahlkriterien berücksichtigt.

Aus der Rahmenvereinbarung ergibt sich, dass die Projektfinanzierung ausschließlich aus Mitteln des Landes und der Gebietskörperschaft sowie einer Planungskostenbeteiligung des RMV erfolgt:

Die Deutsche Bahn Station&Service AG ist nur dann anteilig zur Finanzierung verpflichtet, wenn für die bestehenden Anlagen aufgrund des baulichen Zustands ein Sanierungserfordernis besteht. Dies ist am Südbahnhof trotz vorhandener Mängel (Risse im Asphalt etc.) aus Sicht der Deutschen Bahn nicht der Fall. Somit stellt sich die Projektfinanzierung wie folgt dar:

Das Land fördert 85 % der zuwendungsfähigen Baukosten und der RMV leistet Planungskostenzuschüsse für die Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) in Höhe von 50 % sowie für die Leistungsphasen 5-9 (Ausführungsplanung bis Objektdokumentation) in Höhe von 20 %. Die Gebietskörperschaft leistet Komplementär- und Planungskostenfinanzierungen zu den vom Land geförderten Maßnahmen sowie die Finanzierung der  nicht zuwendungsfähigen Kosten.

 

Zur Umsetzung dieses Projekts hat sich die DB Station&Service AG im Mai 2014 an die Stadt Marburg gewendet. Es soll zwischen der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, der Stadt Marburg, und der DB Station&Service AG ein Vertrag über die Finanzierung der Planungen der Leistungsphasen 1-4 nach HOAI geschlossen werden (s. Anlage).

In den Jahren 2016/2017 soll auf Grundlage eines Realisierungs- und Finanzierungsvertrages über die Leistungsphasen 5-9 und die bauliche Umsetzung entschieden werden. Diese soll im Jahr 2018 erfolgen.

 

Die Vorlage zur Planungsvereinbarung ist der Stadt Marburg erst am 19.08.2014 zugesandt worden. Aus diesem Grund können die Mittel erst in der 2. Lesung zum Haushaltsplan 2015/16 beantragt werden.

 

 

Neben dem Südbahnhof als Verkehrsstation soll auch der umgebende Bereich des Karl-Theodor-Bleek-Platzes modernisiert werden. Für die Neugestaltung dieses Platzes beabsichtigt die Stadt Marburg im Jahr 2015 eine städtebauliche Machbarkeitsuntersuchung durchzuführen. Dazu ist am 20.12.2013 von der Stadtverordnetenversammlung bereits beschlossen worden, dass Vorbereitungen für eine Modernisierung des Karl-Theodor-Bleek-Platzes am Südbahnhof getroffen werden sollen. Am 22.07.2014 wurde zwischen der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH und der Stadt Marburg ein Kooperationsvertrag zur Durchführung dieser Machbarkeitsstudie geschlossen. Dieser sieht vor, im Rahmen der Machbarkeitsstudie folgende Anforderungen zu untersuchen:

 

1.Optimierung der Verknüpfung der Verkehrsträger (Bahn, Bus, Fahrrad, Fußnger, Kiss+Ride, Park+Ride) unter besonderer Berücksichtigung der Haltestelle Konrad-Adenauer-Bcke,

2.Prüfung der barrierefreien Anbindung „Am Krekel“ mit der Bushaltestelle Südbahnhof West,

3.Errichtung von nachfragegerechten, zeitgemäßen Bike+Ride-Anlagen,

4.Errichtung einer Park+Ride-Anlage mit Bedarfsermittlung gem. „Park+Ride+Leitfaden“ von Hessen Mobil,

5.Optimierung der Verkehrsführung, insbesondere für Fußnger und Radfahrer,

6.Sdtebauliche Optimierung der Randnutzungen und Aufwertung des öffentlichen Raumes.

 

 

2. Zeitplan

Die Vertragsparteien streben an, die Planungen gemäß einem Rahmenterminplan durchzuführen:

 

Projektvorlauf nach Vertragsabschluss

(Beschaffung Bestandsunterlagen, Beauftragung Planungsbüro, etc.)6 Monate, 2015

 

Planung Leistungsphase 1 bis 26 Monate, 2015/16

 

Prüfung Vorentwurfsheft

Und ggf. weitere Beteiligung von Gremien der Vertragspartner3 Monate, 2016

 

Planung Leistungsphase 3 bis 48 Monate, 2016

 

Genehmigung Eisenbahnbundesamt

und ggf. weitere Beteiligung von Gremien der Vertragspartner10-12 Monate, 2017

 

Bauausführung10 Monate, 2018

 

 

3. Kostenbeteiligung und Haushaltsplanung

Die Stadt Marburg beteiligt sich an den Planungskosten (Planungskostenpauschale LPH 1-2 und 3-4, die für 2015/2016 geplant sind) durch Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 50 %. Dies entspricht etwa  einem Gesamtbetrag von 110.000 €.

r die Leistungsphasen 5-9, die voraussichtlich in den Jahren 2016/2017 erbracht werden sollen, erfolgt eine Beteiligung an den Planungskosten durch Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 80 %. Dies entspricht einem Gesamtbetrag in he von 220.000 €.

Des Weiteren ist für die Baukosten eine pauschale Abgeltung in Höhe von 500.000 € zu leisten, die voraussichtlich im Jahr 2018 fällig wird.

Somit beträgt die Höhe des Bau- und Planungskostenanteils für die Stadt Marburg insgesamt 830.000 €.

 

r die 2. Lesung zum Haushaltsplan 2015/2016 sollen für das Jahr 2015 55.000 € und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 55.000 €r das Jahr 2016 und 220.000 €r das Jahr 2017 beantragt werden. Des Weiteren sind 500.000 €r den mittelfristigen
Finanzplan für das Jahr 2018 zu beantragen.

 

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

Anlage

Entwurf der Planungsvereinbarung

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

FBL 6

FD 61

FD 66

 

 

B

B

B

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

Beschlussfolgeabschätzung (BFA) Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

1. Kostenzusammenstellung Einmalkosten

 

 

Es bestehen keine Einmalkosten

 

 

X

Es bestehen die hier aufgeführten Einmalkosten

 

2. Kostenzusammenstellung Folgekosten

 

 

Es bestehen keine Folgekosten

 

 

X

Es bestehen die hier aufgeführten Folgekosten

 

Ausgaben

Finanzhaushalt

lfd. Jahr

in Euro

Folgejahre in Euro

 

2014

2015

2016

2017

2018

2019

Investitionskosten

 

55.000

55.000

 

220.000

 

500.000

 

Baukosten

 

 

 

 

 

 

Bauunterhaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abschreibungen

 

 

 

 

 

 

Tilgung

 

 

 

 

 

 

Summe Ausgaben Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Weitere Auswirkungen

 

 

Es bestehen keine weiteren Auswirkungen

 

 

X

Es bestehen folgende weitere Auswirkungen

 

(z. B. familienpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Gender Mainstreaming, Auswirkungen der Beschlüsse auf die demographische Entwicklung der Stadt Marburg)

 

Durch die Modernisierung und den barrierefreien Ausbau der Bahnsteiganlage verbessert sich die Erreichbarkeit und Begehbarkeit der dortigen Verkehrsanlagen beträchtlich. Hierdurch leistet die Stadt Marburg einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Situation für Mobilitätsbeeinträchtigte.

 

Ausdruck vom: 10.12.2014

Seite: 1/4

 

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