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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/3884/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Magistrat wird gebeten, das gemeinsam mit den Trägern diskutierte und überarbeitete Konzept zur Wohnungslosenhilfe umzusetzen. Vorrangig dabei soll sein:

  1. Im Mittelpunkt der Bemühungen und als Ziel der Maßnahmen soll die Beendigung der Wohnungslosigkeit der Betroffen und ihre Reintegration stehen.
  2. Es soll sichergestellt werden, dass allen betroffenen Personen eine Hilfeplanung angeboten wird, durch die der Weg geebnet werden kann, die jeweiligen individuellen, die Wohnungslosigkeit mit verursachenden Probleme in den Blick zu nehmen und Lösungen zu entwickeln.
  3. Es muss eine klare Kooperationsstruktur zwischen den damit befassten städtischen Ämtern und den freien Trägern geben, in die bei Bedarf auch ergänzende Hilfestrukturen einbezogen werden können.
  4. Gemeinsam mit den Wohnungsbaugesellschaften sollen Möglichkeiten des Clearing-, Übergangs- und Probewohnens, geschaffen bzw. bereit gehalten werden.
  5. Die angebotenen Maßnahmen für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen sollen für diese und die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein.
  6. Es soll eine Kostenplanung für den erforderlichen Umbau der Gisselbergerstrasse erfolgen, bei der auch eine mögliche Kostenbeteiligung des LWV Berücksichtigung finden muss. 
  7. Die derzeit als Notunterkünfte genutzten Wohnungen im Ginseldorferweg 26-32 werden so modernisiert wie es dem Standard des modernen Sozialen Wohnungsbaus entspricht. Soweit möglich und von den Betroffenen gewünscht, soll diesen ein Mietvertrag angeboten werden.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Nach der gemeinsamen Beratung des vorliegenden Konzepts bei einem Runden Tisch am 4. Februar wurde deutlich, dass es in allererster Linie um in Marburg gemeldete wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen geht, für deren Reintegration eine besser koordinierte und besser ausgestattete Hilfe erforderlich ist. Dabei sind vor allem die unterschiedlichen Angebote der Stadt und der freien Träger gezielter aufeinander abzustimmen und weiter zu entwickeln. Das betrifft sowohl die inhaltliche und organisatorische Seite wie auch die räumliche und bauliche Weiterentwicklung.

Die von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen befinden sich häufig in „Multiproblemlagen“, so dass lediglich der Abschluss eines Mietvertrages ihre Lebenssituation nicht nachhaltig verbessern würde. Es ist deshalb notwendig in einem Hilfeplan die notwendige Unterstzung (u.a. Pflege, Entschuldung, Betreuung) zu mobilisieren, die ein dauerhaftes Wohnen in einer Mietwohnung ermöglicht.

Die Hilfeleistungen von Stadt und freien Trägern müssen niedrig schwellig gestaltet sein d.h. dort angeboten werden, wohin sich die betroffenen Personen wenden. Die Informationen über die jeweiligen Bedarfe sollten allerdings bei der Stadt koordiniert und in regelmäßigen Treffen mit den Trägern kommuniziert und bearbeitet werden. Für alle Betroffenen, incl. der über die Konzeption und die dafür bereit zu stellenden Mittel entscheidenden Stadtverordneten ist es erforderlich, dass eine einheitliche und verständliche Sprachregelung über die einzelnen Angebote festgelegt wird (die Unterscheidung zwischen Clearingstelle und Klärungsstelle kann nicht nachvollzogen werden).

Die Stadt Marburg hat derzeit nur noch wenige Menschen in Notunterkünften untergebracht. Diese leben allerdings seit Jahren im Status der Obdachlosigkeit. Mit entsprechender Hilfeplanung und Unterstützung soll diesen Bewohner/innen ein Mietverhältnis angeboten werden. Die Notunterkünfte im Ginseldorfer Weg befinden sich in einem sehr renovierungsbedürftigen Zustand. Im Interesse der dort lebenden Menschen ist eine Sanierung dringend geboten.

 

Dr. Christa Perabo                                                                       Ulrich Severin

Dr. Anke Lindemann                                                                      Martina Dirmeier

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