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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/4365/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Erika Lotz-Halilovic (10/16.10.2015)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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16.10.2015
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Sachverhalt
Es antworteet Oberbürgermeister Vaupel.
Wenn Asylbewerber anerkannt worden sind, wechselt die Zuständigkeit für die dann Asylberechtigten bzw. nach der Genfer Flüchtlingskonvention Anerkannten und diese Personen erhalten in der Regel Arbeitslosengeld II vom Kreis Job Center nach den Bestimmungen des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wie viele dann in Wohnrungen von Wohnungsbaugesellschaften oder in Wohnungen von privaten Wohnungseigentümern leben, kann vom Magistrat nicht beantwortet werden.
Für die Asylbewerber und Flüchtlinge, die vom Magistrat der Universitätsstadt Marburg über den FD 50/Soziale Leistungen betreut werden, haben Wohnungsbaugesellschaften zurzeit 55 Wohnungen zur Verfügung gestellt und private Wohnungseigentümer 33 Wohnungen.
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