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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4734/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den im beiliegenden Plan umgrenzten Bereich im Stadtteil Ronhausen (= Flur 3, Flurstück-Nr. 29/2) wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.17/3 „In der Hohl“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Mit Schreiben vom 12.01.2016 (liegt bereits der Beschlussvorlage zur parallelen Flächennutzungsplan-Teiländerung bei) beantragt die Firma „Geissler Infra GmbH“ für das Grundstück in Verlängerung der Straße “In der Hohl“ und unmittelbar nördlich an ein Baugebiet der 1970iger Jahre angrenzend, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Wie im Anschreiben dargestellt, erklärt sich die „Geissler Infra GmbH“ bereit, sämtliche Planungs- und Erschließungskosten zu übernehmen. Zur Ausarbeitung der planerischen Leistungen wird von „Geissler Infra GmbH“ ein qualifiziertes Planungsbüro beauftragt, welches selbstverständlich die inhaltlichen Vorgaben der Universitätsstadt Marburg einarbeiten muss. Die Kostenübernahme der gesamten Entwicklung, Standards, Realisierungsfristen, Vergabekonditionen der Flächen, etc. werden per Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger (Geissler Infra GmbH) und der Universitätsstadt Marburg rechtlich fixiert, so dass auch den im November 2015 beschlossenen Zielsetzungen zur „Baulandentwicklung in den Außenstadtteilen“ entsprochen wird.

 

In Vorgesprächen mit den Eigentümern der südlich der Straße „In der Hohl“ gelegenen Flächen wurde deren Mitwirkungsbereitschaft an einer baulichen Entwicklung (2-3 Baurechte) erörtert. Nachdem dieses Angebot vom Eigentümer der größten Teilfläche nicht angenommen wurde, bleiben diese Flächen weiterhin „Außenbereich“. Der Ortsbeirat unterstützt einstimmig die geplante bauliche Entwicklung „In der Hohl“.

 

Das Plangebiet wird aktuell als Acker und Weidefläche genutzt und weist keine besonders schützenswerten naturräumlichen Merkmale auf. Kosten für die Allgemeinheit in Folge der Planung entstehen keine.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Anlage

Übersichtsplan mit Geltungsbereich

 

 

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