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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5974/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem als Anlage beigefügten Gutachten zur Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2016 sowie der Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2018 auf der Basis eines kalkulatorischen Zinssatzes von 4,2 % und von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten zu.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Erstattung des ausgewiesenen Überschusses der Straßenentwässerung für das Jahr 2016 in Höhe von 48.730,86 EUR an die Universitätsstadt Marburg zu.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

  1. Nachkalkulation 2016

 

Entsprechend den abgabenrechtlichen Vorgaben wurde auf Basis der Ist-Zahlen von der Firma IVC Public Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Nachkalkulation für das Jahr 2016, getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser erstellt und die Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen ermittelt.

Im Einzelnen weist die Nachkalkulation 2016 einen Überschuss für Schmutzwasser in Höhe von 672.516,97 EUR, für das Niederschlagswasser in Höhe von 372.134,24 EUR sowie für die Straßenentwässerung in Höhe von 48.730,86 EUR aus. Die Überschüsse aus Schmutz- und Niederschlagswasser werden der jeweiligen Gebührenausgleichsrücklage getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser zugeführt, wo sie zur Finanzierung von Unterdeckungen in den Gebührenhaushalten zur Verfügung stehen. Da die Niederschlagswassergebühren für die Straßenentwässerung im Gegensatz zu den vorgenannten ausschließlich von der Universitätsstadt Marburg finanziert werden, müssen die Beträge nicht zur Finanzierung von Mehrkosten für die Gebührenzahler vorgehalten werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Überschuss aus der Straßenentwässerung in Höhe von 48.730,86 EUR an die Universitätsstadt Marburg zu erstatten, während die jeweils für Schmutz- und Niederschlagswasser ermittelten Beträge in den zweckgebundenen Kanalgebührenausgleichrücklagen verbleiben.

 

 

  1. Kalkulation der Abwassergebühren 2018

 

Neben der Nachkalkulation 2016 wurde von der Firma IVC außerdem auf der Basis der Planwerte für 2018 eine Gebührenkalkulation durchgeführt. Um den abschreibungsbedingten Werteverzehr und die Wiederherstellung des Kanalnetzes nach aktuellen Kosten finanzieren zu können, wurde für 2018 dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Dezember 2015 (VO/4511/2015) entsprechend bei der Kalkulation der Abwassergebühren die Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen in Höhe von 4,2 % sowie der Ansatz von Abschreibungen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten festgelegt.

 

Nach dem Gutachten der Firma IVC ist von ansatzfähigen Kosten von rd. 12,0 Mio. EUR jährlich auszugehen. Davon entfallen rd. 7,6 Mio. EUR auf den Kostenträger Schmutzwasser und rd. 3,1 Mio. EUR auf den Kostenträger Niederschlagswasser. Die anteiligen Straßenentwässerungskosten belaufen sich auf rd. 1,3 Mio. EUR.

 

Bei einem prognostizierten Frischwasserverbrauch von 4,89 Mio. m3 und an die Kanalisation angeschlossenen befestigten Flächen von rd. 5,9 Mio. m2 ergeben sich damit Gebührensätze für Schmutzwasser von 1,55 EUR/m3 und für Niederschlagswasser von 0,52 EUR/m2. Damit bleiben sowohl die Gebühren für das Schmutzwasser als auch für das Niederschlagswasser für das Jahr 2018 unverändert.

 

Im Vergleich zu den anderen hessischen Sonderstatusstädten und den Städten und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt die Universitätsstadt Marburg mit den Gebührensätzen auch weiterhin auf einem niedrigen Niveau.
 

 

Die Betriebskommission des DBM hat in ihrer Sitzung am 20. November 2017 der Vorlage zugestimmt.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas SpiesWieland Stötzel

OberbürgermeisterBürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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