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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/6000/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Vollzug Haushalt 2017
Überschreitung des Ansatzes für die Fraktionszuschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.01.2018
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.01.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten:
- davon Kenntnis zu nehmen, dass der Haushaltsansatz für die Fraktionszuschüsse im Haushaltsjahr 2017 um 15.000 € überschritten wird und
- zu beschließen, dass auf die Vorbelastung des Budgets des Folgejahres verzichtet wird.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2017 ist der Ansatz für die Fraktionszuschüsse um 15.000 € mit der Absicht gekürzt worden, dass auch die dazugehörige Regelung in § 6 der Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg anzupassen ist.
Die Stadtverordnetenversammlung hat bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Anpassung der Fraktionszuschüsse beschlossen.
Da der Haushaltsplan gemäß § 96 Abs.2 HGO keine Verbindlichkeiten aufhebt, sind die in § 6 der Hauptsatzung festgesetzten Fraktionszuschüsse auch an die Fraktionen auszuzahlen. Hierdurch tritt jedoch eine Überschreitung des Haushaltsansatzes um 15.000 € ein.
Da die Fraktionszuschüsse explizit aus der Deckungsfähigkeit mit den anderen Aufwendungen ausgeschlossen sind (§ 20 Abs. 4 GemHVO) scheidet eine Deckung der Überschreitung über das Fachdienst-, Fachbereichs- bzw. Dezernatsbudget aus. Dieses haben wir auch in unsere Budgetregeln übernommen.
Die Fraktionszuschüsse sind daher als eigenständiges Budget zu betrachten. Unsere Budgetregeln sehen vor, dass bei Überschreitung eines Budgets das Budget des Folgejahres mit der Überschreitung belastet werden soll.
Die die Hauptsatzungsregelung zu den Fraktionskostenzuschüssen nicht geändert werden soll, wird auf die Vorbelastung des Budgets des Folgejahres in diesem Fall verzichtet. Tatsächlich können die Mehraufwendungen in Höhe von 15.000 € über das Fachbereichsbudget 1 aufgefangen werden.
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