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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6503/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Der Bericht über das Verfahren und die Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung und         Erörterung gemäß der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15/7 in Marburg-Moischt, nördlich „Pfingstweide“ wird zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die am 31. März 2017 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15/7 in Marburg-Moischt, nördlich „Pfingstweide“ ist der Verfahrensschritt der frühzeitigen „Beteiligung der Öffentlichkeit“ gemäß § 3 (1) BauGB sowie die „Beteiligung der Behörden“ gemäß § 4 (1) BauGB parallel zur zugehörigen Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 15/2 im Zeitraum vom 19. März 2018 – 27. April 2018 durchgeführt worden. Während dieses Zeitraums konnten sämtliche Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplans im Bauamt und/oder im Internet eingesehen werden. Der Ortsbeirat und betroffene Eigentümer von Flächen waren bereits im Vorfeld der eigentlichen Beteiligungsphase im Planungsprozess involviert und mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans einverstanden.

Während von der Öffentlichkeit und vom Ortsbeitrat keine Stellungnahme abgegeben wurde, regte die Untere Naturschutzbehörde an, für die Zwecke des Artenschutzes einen Teilbereich einer städtischen (Wiesen-)Fläche extensiver zu bewirtschaften und darüber hinaus die Pflanzlisten bei den textlichen Festsetzungen und der Begründung zu überarbeiten.

 

Die vorliegende Entwurfsfassung des Bebauungsplans hat diese Anregungen zum Artenschutz in Form einer extern (gegenüber dem Plangebiet) in der Gemarkung Moischt gelegenen Fläche mit zugehörigen Maßnahmen in Form eines 2. Geltungsbereichs eingearbeitet. Zudem wurden die textlichen Festsetzungen und die Begründung der Entwurfsfassung gegenüber dem Vorentwurf in Reaktion auf eingegangene Anregungen geringfügig ergänzt bzw. überarbeitet. Ebenso liegt der inzwischen fertiggestellte Umweltbericht als Anlage bei.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 15/7 sind keine finanziellen Auswirkungen für die Universitätsstadt Marburg verbunden.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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