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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0160/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

                                    ein Mitglied und

                                    ein stellv. Mitglied

 

zu wählen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Nach § 7 der Satzung des Elektrozweckverbandes besteht die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter/einer Vertreterin der einzelnen Verbandsmitglieder.

 

Die Mitglieder der Universitätsstadt Marburg werden von der Stadtverordnetenver-sammlung für deren Wahlzeit gewählt.

 

Für die Wahlhandlung ist § 55 HGO maßgebend. Es wird nach Stimmenmehrheit gewählt. Wenn niemand widerspricht, kann offen abgestimmt werden.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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