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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7114/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

gemäß § 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 und § 101 Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten Entwürfe zu beraten und zu beschließen:

 

1. Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2019 bis 2023

 

2. Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen

 

3. Stellenplan 2020 der Universitätsstadt Marburg

 

sowie den Entwurf des Finanzplans 2019 bis 2023 gemäß § 101 Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und § 101 Abs. 3 HGO stellt der Magistrat die o. g. Planentwürfe fest, die er der Stadtverordnetenversammlung nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung vorlegt.

 

Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2019 bis 2023, der dem Haushaltsplanentwurf 2020 als Anlage beigefügt ist.

 

Der Haushaltsplan 2020 wird als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Der Haushalt gilt gemäß § 92 Abs. 5 HGO in der Planung als ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Summe der vorgetragenen Jahresfehlbeträge im ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist oder der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis durch die Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen werden kann und im Finanzhaushalt der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, soweit die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckt sind.

 

Der Haushalt 2020 kann dieses Ziel nicht erreichen, sondern weist im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag von 26,2 Mio. € aus. Unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen schließt der Ergebnishaushalt der Stadt Marburg im Jahresergebnis mit einem Fehlbetrag von 25,4 Mio. € ab. Es kann jedoch der Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis unter Inanspruchnahme der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses erreicht werden. Diese Rücklage beläuft sich zum 31.12.2019 voraussichtlich auf 105 Mio. €.

 

Hauptursache für das hohe defizitäre Ergebnis 2020 ist die bereits in der Finanzplanung 2018 bis 2022 prognostizierte Abundanz aufgrund der hohen Gewerbesteuererträge im Haushaltsjahr 2018 und der damit einhergehende Wegbruch der Schlüsselzuweisungen.

 

Die zum Haushalt gehörende Finanzplanung, die sich mangels aktuellerer Daten in wesentlichen Eckdaten auf die Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 13. September 2018 stützt, zeigt für das Jahr 2021 noch eine negative Entwicklung, rechnet aber in den Jahren ab 2022 mit einer Entspannung. Dabei wird die tatsächliche Entwicklung der Folgejahre unmittelbar von dem künftigen geld- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen abhängen. Insbesondere werden sich die Entwicklungen rund um die Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs und ihre Folgen auf die finanzielle Ausstattung der Kommunen auswirken. Zudem bleiben die Auswirkungen der landesgesetzlichen Regelung „Starke Heimat“ abzuwarten, da deren Ausgestaltung bisher noch unklar ist.

 

Im investiven Teil des Finanzhaushalts 2020 ergibt sich ein Investitionsvolumen von 29,9 Mio. €, das durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 40,3 Mio. € ergänzt wird. Zur Finanzierung der Investitionen ist es notwendig, in 2020 eine Kreditermächtigung von 19,3 Mio. € zu veranschlagen.

 

Weitere Details und Erläuterungen können dem Haushaltsplanentwurf 2020 entnommen werden.

 

Die Ortsbeiräte werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zum Entwurf des Haushalts 2020 gehört.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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