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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/7145/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht: Neufassung der Satzung über den Marktverkehr in der Universitätsstadt Marburg (Marktsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Marco Heilmann
- Beteiligt:
- 10 - Personal und Organisation; 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe; 30 - Rechtsservice
- Verfasser*in:
- Heilmann, Marco
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.12.2019
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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13.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die zurzeit gültige Satzung über den Marktverkehr in der Universitätsstadt Marburg wurde zuletzt mit Wirkung zum 1. Januar 2017 geändert und soll durch die beigefügte Neufassung aktualisiert werden. Die Änderung der Satzung erfolgt insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften und einer beabsichtigten Erhöhung der Stromkostenpauschale.
Die einzelnen Änderungen sind mit Anmerkungen der beigefügten Synopse zu entnehmen.
Zu der beabsichtigten Anpassung der Stromkostenpauschale ist folgendes auszuführen:
Die Pauschale für die Stromnutzung stellt einen durchlaufenden Posten dar. Sie ist seit vielen Jahren nicht mehr kostendeckend. Die Stromkosten haben seit 2018 erheblich zugenommen. Auch in den Folgejahren ist mit einer stetigen Erhöhung der Kosten zu rechnen.
Eine gerechte und kostendeckende Abrechnung wäre nur möglich, wenn jeder Anschluss nach tatsächlichem Verbrauch einzeln abgerechnet werden könnte. Das ist mit den vorhandenen Stromverteilerkästen nicht möglich. Die Anzahl der Stromabnehmer*innen variiert durch Standwechsel im laufenden Jahr. Bei Wechsel von Verkaufsfahrzeugen z. B. kann es zu unterschiedlichen Verbrauchswerten kommen. Die Abrechnungen der Stadtwerke erfolgen jeweils im 1. Quartal des Folgejahres.
Die letzte Erhöhung der Pauschale erfolgte zum 1. Januar 2017 von 0,90 Euro auf 1,20 Euro. Um eine Kostendeckung zu erreichen, müsste die Pauschale derzeit auf 2,10 Euro angehoben werden. Im Zuge dieser Satzungsänderung soll jedoch lediglich eine moderate Erhöhung der Tagespauschale auf 1,40 Euro erfolgen, um sich einer Kostendeckung etwas anzunähern.
Jahr | kW-Verbrauch | Ausgaben | Einnahmen |
2017 | 23.390
| 6.170,90 € | 3.964,75 € |
2018 | 27.630 | 7.244,63 € | 3.913,78 € |
2019 |
| 7.447,00 € (Abschlagszahlungen, Abrechnung kommt erst in 02/2020) |
|
Pauschaleinheiten Beschicker*innen mit Strom pro Jahr: ca. 3.440 Einheiten
3.440 Einheiten x 1,40 € 4.816,00 €
3.440 Einheiten x 1,60 € 5.504,00 €
3.440 Einheiten x 1,80 € 6.192,00 €
3.440 Einheiten x 2,00 € 6.880,00 €
3.440 Einheiten x 2,10 € 7.224,00 €
Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg wird gebeten, den als Anlage beigefügten Entwurf der neugefassten Satzung über den Marktverkehr in der Universitätsstadt Marburg durch Beschluss in Kraft zu setzen.
Dr. Thomas Spies Wieland Stötzel
Oberbürgermeister Bürgermeister
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Erhöhung der Stromkostenpauschale um 0,20 Euro auf 1,40 Euro pro Markttag/-beschicker*in könnten Mehreinnahmen in Höhe von rund 700 € generiert werden. Wie bereits oben ausgeführt müsste die Pauschale auf 2,10 Euro erhöht werden, um eine Kostendeckung zu erreichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
182,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
345,5 kB
|
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