Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7256/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

  1. gemäß § 92a Abs. 3 HGO das beigefügte Haushaltssicherungskonzept für den Finanzhaushalt 2020 (Anlage 1) zu beschließen;

 

  1. gemäß § 101 Abs. 3 HGO das vorgelegte Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für den Planungszeitraum 2019 bis 2023 (Anlage 5) mit einem Volumen von 156.007.000 € zu beschließen;

 

  1. den Stellenplan 2020 der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung (Anlage 6) auf 116,601 Beamtenstellen und 943,437 Beschäftigtenstellen nach TVÖD festzusetzen;

 

  1. aufgrund der §§ 94 ff HGO die beigefügte Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg (Anlage 7) zu beschließen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den Finanzplan 2019 bis 2023, der auf der Basis der mit dieser Vorlage gefassten Beschlüsse durch den Magistrat erstellt werden wird. Er wird dem Haushaltsplan 2020, der ebenfalls auf der Basis der mit dieser Vorlage zu fassenden Beschlüsse aufbereitet werden wird, beigefügt und damit der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.

 

Für die Aktualisierung des Haushaltsplanentwurfs 2020 sind Änderungen eingetreten, die in den als Anlage 2 beigefügten Zusammenstellungen der vom Haupt- und Finanzausschuss zur Annahme empfohlenen Anträge dokumentiert werden.

 

 

Der Ergebnishaushalt 2020 schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Defizit von rd. 26 Mio. € ab. Die Investitionen des Finanzhaushalts 2020 belaufen sich auf rd. 32,2 Mio. €. Zudem ist für das Haushaltsjahr 2020 aufgrund der zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Änderungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch das Hessenkassegesetz erstmals ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und zu beschließen. Nach § 92a HGO hat die Stadt Marburg ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn sie die Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushalts in der Planung nicht einhält.

 

Der Haushalt gilt gemäß § 92 Abs. 5 HGO in der Planung als ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Summe der vorgetragenen Jahresfehlbeträge im ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist oder der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis durch die Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen werden kann und im Finanzhaushalt der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, soweit die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckt sind.

 

Der Haushalt 2020 kann dieses Ziel nicht erreichen, sondern weist im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag von 26 Mio. € aus. Unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen schließt der Ergebnishaushalt der Stadt Marburg im Jahresergebnis mit einem Fehlbetrag von ebenfalls 26 Mio. € ab. Es kann jedoch der Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis unter Inanspruchnahme der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses erreicht werden, da sich diese Rücklage zum 31.12.2019 voraussichtlich auf 105 Mio. € beläuft.

 

Im Finanzhaushalt kann jedoch kein Ausgleich erreicht werden, da der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 17,4 Mio. € bereits defizitär ist und somit auch nicht für die ordentliche Tilgung der Kredite zur Verfügung steht. Mithin ist im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes darzulegen, inwieweit liquide Mittel für die Ausgaben der laufenden Verwaltungstätigkeit zur Verfügung stehen. Die Darstellung dazu kann den Anlagen entnommen werden.

 

Für Investitionen des Finanzhaushalts ist eine Kreditaufnahmen geplant, wobei jedoch überwiegend zinsgünstige Kredite des Landes und der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass aufgrund der hohen Liquidität eine Nettoneuverschuldung verhindert werden kann.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 38,4 Mio. €.

 

Der Stellenplan weist für 2020 insgesamt 1.060,038 Stellen aus.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen