Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7266/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

 

Der Magistrat wird ermächtigt, gegenüber der Zusatzversorgungskasse Kassel, die als Anlage beigefügte Bürgschaftserklärung zu Gunsten der Marburger Verkehrsgesellschaft (MVG) – unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung – abzugeben.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

In den Sitzungen des Aufsichtsrats der Stadtwerke Marburg GmbH wurde im Laufe des Jahres 2019 mehrfach der Stand der Verhandlungen der MVG zum kommunalen Tarifvertrag der Nahverkehre (TV-N) behandelt. Zuletzt wurde am 11.12.2019 berichtet, dass die Tarifverhandlungen erfolgreich abgeschlossen wurden. In der gleichen Sitzung wurde der Wirtschaftsplan 2020 der MVG vorgestellt und vom Aufsichtsrat beschlossen, aus welchem sich explizit die Auswirkungen des Tarifwechsels in den TV-N ergeben.

 

Der Tarifvertragswechsel vom privaten Personenverkehrs mit Omnibussen (LHO) zum (TV-N) darf in vielerlei Hinsicht als zukunftsträchtig erachtet werden:

Die MVG verzeichnet in den letzten Jahren eine hohe Personalfluktuation. Zudem fordert die Ausweitung des Stadtverkehrs im Rahmen der Nahverkehrsoffensive eine vermehrte Personalrekrutierung auf einem Arbeitsmarkt, der den Beruf Busfahrer inzwischen als Mangelberuf einstuft. Zum Erhalt des Fahrbetriebs werden verstärkte Bemühungen zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung unternommen.

Der TV-N bringt den Arbeitnehmern nun verbesserte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, höhere Sozialstandards sowie eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung. Mit einer Erhöhung der Attraktivität des Berufs Busfahrer werden längerfristige Personalbindungen an das Unternehmen erwartet, was im Umkehrschluss geringere Ausbildungszeiträume und – kosten für weniger Neueinsteiger bedeutet. Ergänzend dazu kann der Einfluss auf erwartete Qualitätsstandards gesteigert werden.

Politisch wird der Wechsel in den TV-N schon seit einigen Jahren befürwortet und vorangetrieben. Mit der MVG wechselt in Hessen das zweite Verkehrsunternehmen nach Wiesbaden (ESWE) in den Tarif TV-N.

Gemäß § 18 des Tarifvertrages Nahverkehrsbetriebe (TV-N Hessen) haben die Beschäftigten der MVG seit Januar 2020 den Anspruch auf die zusätzliche Altersvorsorge bei einer Zusatzversorgungskasse. Die Mitgliedschaft der MVG wurde daher bei der KVK Zusatzversorgungskasse Kassel nachgefragt.

 

Die KVK Kassel weist darauf hin, dass für die MVG als insolvenzfähige Person des Privatrechts nach § 11 Abs. 3 der Kassensatzung als Grundlage für die Mitgliedschaft eine Bürgschaft einer nicht insolvenzfähigen juristischen Person des öffentlichen Rechts erforderlich ist. Gleichzeitig sieht die KVK nur die Stadt Marburg als möglichen Bürgen. Die Bürgschaftserklärung dient der Absicherung der bei einer möglichen Beendigung der Mitgliedschaft gegenüber der Kasse bestehenden Verpflichtung, insbesondere der Zahlung eines eventuellen Ausgleichsbetrags.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird daher um Beschlussfassung über die Bürgschaft gebeten.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen