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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/7339/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Aussetzung der Betreuungskosten (Entgelte/Essensgelder) für städtische Betreuungsangebote an Grundschulen mit der Schule am Schwanhof, Kinderbetreuung, Kindertagespflege sowie Betreuungsangebote der Freien Träger für die Dauer der Schließung zur Bekämpfung des Corona-Virus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 40 - Schule
- Bearbeiter*in:
- Heidrun Wenig
- Verfasser*in:
- Poetsch, Santina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
23.04.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Betreuungskosten (Entgelte/Essensgelder) ab dem 01.04.2020 für die Dauer der Schließung für die Bereiche der nachschulischen Betreuung an städtischen Grundschulen mit der Schule am Schwanhof, der Kinderbetreuung, der Kindertagespflege sowie der Betreuung in freier Trägerschaft auszusetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nachdem die Landesregierung laut ihrer Verordnung vom 13.03.2020 zur Bekämpfung des Corona-Virus die Schließung aller Schulen und Betreuungseinrichtungen ab Montag,
16. März 2020 beschlossen hat, wurde von Seiten der Fachdienste 58 und 40 mit Unterstützung durch die Schulen eine Notbetreuung sichergestellt. Während der Notbetreuung findet nur an wenigen Standorten eine eingeschränkte Mittagsversorgung statt.
Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage möchten wir die Familien nicht zusätzlich mit den monatlichen Betreuungskosten belasten. Zumal die Notbetreuung nur für wenige, anspruchsberechtigte Eltern zur Verfügung steht und die allermeisten Kinder zur Hause betreut werden müssen.
Teilrückzahlungen für März 2020 werden nach der Krisensituation nochmals geprüft.
Den Familien, die aufgrund ihres beruflichen Einsatzes in den Berufsgruppen für besonders kritische Infrastruktur die Notbetreuung wahrnehmen müssen, werden als Anerkennung für ihre besondere Leistung die Betreuungskosten ebenfalls erlassen.
Kirsten Dinnebier
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