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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/7342/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat beschließt, die Zuschüsse für freie Träger der Jugendhilfe zunächst bis zum 30. April 2020 in der Höhe zuzusichern, die eine Weiterarbeit unter veränderten Bedingungen ermöglicht und sowohl die Strukturen der Träger als auch die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen wie Personalkosten und Betriebskosten absichert. Vereinbarungen bezüglich Einzelfallhilfen bleiben davon unberührt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die schnell zunehmende Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) und die entsprechenden Verordnungen von Land und Bund zur Bewältigung der Krise, hat spürbare Auswirkungen auf die Tätigkeit der durch die Universitätsstadt Marburg beauftragten freien Träger der Jugendhilfe und deren Beschäftigte. Die von Bund und Land beschlossenen Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des COVID-19 führt zu erheblichen Beschränkungen der üblichen Angebots- und Arbeitsstruktur der Träger.

Einerseits ist die Erbringung sozialer Dienstleistungen aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen beeinträchtigt, andererseits sind die von sozialen Dienstleistern vorgehaltenen Kapazitäten unbedingt erforderlich, um vor Ort die notwendigen Unterstützungsleistungen sicherstellen zu können (insb. telefonische und digitale Erreichbarkeit für Ratsuchende). Im Gegenzug muss sichergestellt werden, dass der Bestand der sozialen Dienste und Einrichtungen in diesem Zeitraum und vor allem darüber hinaus nicht gefährdet ist.

 

Mit den freien Trägern der Jugendhilfe werden durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die veränderten Aufgaben und Leistungen vereinbart, die sich den veränderten Anforderungen fachlich sowie organisatorisch anpassen. Die Träger der Jugendhilfe tragen im Moment einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der schwierigen Situation der Familien in Marburg, z.B. durch telefonische Beratungsangebote, die auch proaktiv stattfindet oder durch mediale Angebote für Kinder und Jugendliche. Die Träger werden aufgefordert, dort Kosten zu reduzieren, wo es möglich ist

 

Die Finanzierungszusage bis zum 30. April 2020 orientiert sich dabei an folgendem Beschluss des Hessischen Städtetages:

 

Beschluss (bei einer Enthaltung):

 

1. Das Präsidium des Hessischen Städtetages empfiehlt allen Mitgliedstädten – analog der Beschlüsse in der Bundesagentur für Arbeit und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen – darüber Beschlüsse zu fassen, Einrichtungen und ambulante Dienste unabhängig von der Frage, ob die Einrichtungen geschlossen oder offen sind, zunächst bis zum 30.4.2020 weiter zu finanzieren.

 

2. Das Präsidium des Hessischen Städtetages erwartet von den Einrichtungen, Diensten u.ä., dass sie damit die Personalkosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die laufenden Betriebskosten finanzieren.

 

(Präsidium HStT 24.3.2020 Telefonkonferenz)

 

 

Im Falle von Leistungen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII werden mit den Trägern der Jugendhilfe ggf. Vereinbarungen getroffen, die das jeweilige Verfahren und die Kostenübernahme regeln.

 

Für die Träger der Kinderbetreuung werden eigene Regelungen getroffen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Beschlussvorlage hat keine über die im Haushalt 2020 angemeldeten Zuschüsse hinausgehende finanzielle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

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