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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7404/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

den I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Marburg

 

zu beschließen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Dies bedeutet, dass bei der Stadt Marburg sukzessive Dienstleistungen der Verwaltung mit dem Ziel der Erleichterung der elektronischen Kommunikation auch online angeboten werden, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.

 

Zu den elektronisch relativ zügig umsetzbaren Dienstleistungen gehören insbesondere einfache Antragstellungen von Bürger*innen, zu denen auch die Hundean- und -abmeldungen bei der Hundesteuer sowie die Beantragung von Hundesteuervergünstigungen gehören.

 

Um jedoch zunächst die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für den Onlinezugang zu schaffen, ist im ersten Schritt die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Marburg erforderlich, in der die schriftliche Antragsstellung um eine elektronische Antragstellung ergänzt wird. In einem zweiten Schritt sind die elektronischen Voraussetzungen des Onlinezugangs mit den entsprechenden Onlineformularen auf der Webseite der Stadt Marburg zu implementieren.

 

Wir bitten um Beschlussfassung über diese Satzungsänderung, die zum einen dem Abbau unnötiger Bürokratie und zum anderen den Hygienemaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie durch den Ausbau der Digitalisierung Rechnung trägt.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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