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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/7415/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht: V. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Volkshochschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Marco Heilmann
- Verfasser*in:
- Marco Heilmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Vorberatung
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18.06.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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18.06.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.06.2020
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der vhs-Beirat hat in seiner Sitzung vom 24. Juni 2010 dem Vorschlag für eine gestaffelte Honorar- und Gebührenerhöhung der Volkshochschule mehrheitlich zugestimmt. Danach werden in der vhs Marburg die Honorare der Kursleitenden im 2-Jahresturnus überprüft und ggf. den Tarifsteigerungen und gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Dies geschieht parallel dazu auch im Bereich der Teilnahmegebühren. Ziel ist es, eine Balance der Honorarausgaben und der Teilnahmegebühren zu wahren.
Die Empfehlung des vhs-Beirates vom 17. Dezember 2019 an den Magistrat lautet diesbezüglich, dass die Honorare zum Wintersemester 2020/2021 (Beginn 31.08.2020) um 1,00 € je Unterrichtseinheit (UE) erhöht werden sollen.
Um diese zusätzlichen Mehrausgaben decken zu können, ist eine Erhöhung der Teilnahmegebühren um 0,10 € je UE erforderlich. Demnach sollen durch diesen Nachtrag die Gebühren für alle Kurse und Seminare von 2,80 € auf 2,90 € sowie die ermäßigten Gebühren von 1,90 € auf 2,00 € je UE erhöht werden (§ 2 Nr. 1).
Die Erhöhung bezieht sich nicht auf Alphabetisierungskurse und Einzelveranstaltungen (§ 2 Nr. 3 und § 3).
Entgegen der Empfehlung des vhs-Beirates sollen jedoch die Lehrgangsgebühren (§ 2 Nr. 2) durch diesen Nachtrag ebenfalls um jeweils 0,10 € je UE erhöht werden. Der Grund hierfür ist, dass diese Lehrgänge (ab 62 Unterrichtsstunden) an der Marburger vhs ausschließlich Deutschkurse betreffen, die nicht vom BAMF finanziert werden (sogenannte „Selbstzahler-Kurse“).
Bei der letzten Erhöhung der Gebühren durch den IV. Nachtrag im Jahre 2018 waren diese Lehrgänge bereits von einer Erhöhung ausgenommen. Dies sollte nicht direkt wieder so sein, u. a. damit keine Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Sprachkursanbieter*innen in Marburg entsteht und die Balance zwischen Gebühreneinnahmen und Honorar aufrechterhalten werden kann.
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den V. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg zu beschließen.
Dr. Thomas Spies Kirsten Dinnebier
Oberbürgermeister Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,8 kB
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