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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/0006/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von Ausschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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23.04.2021
|
Beschlussvorschlag
- Art
Gemäß § 12 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung in Verbindung mit §§ 55 und 62 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) bildet die Stadtverordnetenversammlung folgende Ausschüsse:
1. Wahlvorbereitungsausschuss
2. Haupt- und Finanzausschuss
3. Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
4. Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
5. Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
6. Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
- Stärke
Bisher bestanden die Ausschüsse aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern.
- Benennungsverfahren
Anstelle der Wahl der Ausschussmitglieder kann die Stadtverordnetenversammlung gem. § 62 Ziff. 2 HGO beschließen, dass sich die Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen.
In diesem Fall werden die Ausschussmitglieder dem / der Stadtverordnetenvorsteher/in von den Fraktionen schriftlich benannt.
Der /Die Stadtverordnetenvorsteher/in gibt der Stadtverordnetenversammlung die Zusammensetzung der Ausschüsse sodann schriftlich bekannt.
Sofern die Ausschüsse durch Wahl besetzt werden sollen, gilt § 55 HGO (Verhältniswahl).
Beschlussempfehlung
Zu 1.: Die obengenannten Ausschüsse werden gebildet.
Zu 2.: Die Ausschüsse bestehen aus 13 Mitgliedern
Zu 3.: Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Benennungsverfahren gem. § 62 Ziff. 2 HGO
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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